Rechtsanwalt Keller

Rechtsanwalt Keller Herzlich willkommen in der Rechts­anwalts­kanzlei Keller in Bregenz.

Bald ist es soweit!
20/03/2026

Bald ist es soweit!

Das Team von der Rechtsanwaltskanzlei Manfred Keller wünscht ihnen frohe und besinnliche Feiertage, eine erholsame Zeit ...
22/12/2025

Das Team von der Rechtsanwaltskanzlei Manfred Keller wünscht ihnen frohe und besinnliche Feiertage, eine erholsame Zeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Unsere Kanzlei macht vom 24.12.2025 bis einschließlich 04.01.2026 eine kurze Weihnachtspause. Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da, um Ihre Anliegen mit vollem Einsatz zu betreuen.

ONE STOP PRINZIP: Eine echte Neuerung in unserer Kanzlei.Ab dem 01.12.2025 kümmern wir uns nicht nur um die bestmögliche...
28/11/2025

ONE STOP PRINZIP: Eine echte Neuerung in unserer Kanzlei.

Ab dem 01.12.2025 kümmern wir uns nicht nur um die bestmögliche Vertragsgestaltung und Beratungen, sondern auch um die notarielle Abwicklung – alles One Stop bei uns in der Kanzlei.

Beglaubigungen – egal in welcher Form - von Kaufverträgen, Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftsgründungen – alles erfolgt nun zentral über uns.

Damit setzen wir auf ein echtes One-Stop-Prinzip:
Ein Ort. Ein Termin. Eine vollständige Abwicklung.

Wer sich beruflich weiterentwickeln will, braucht einen guten Anwalt.
09/10/2025

Wer sich beruflich weiterentwickeln will, braucht einen guten Anwalt.

Klarheit, Tempo, neue Perspektiven – darüber sprachen wir im Interview mit den Vorarlberger Nachrichten, veröffentlicht ...
12/09/2025

Klarheit, Tempo, neue Perspektiven – darüber sprachen wir im Interview mit den Vorarlberger Nachrichten, veröffentlicht am Samstag den 06.09.2025.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19.02.2025 gebräuchliche Vertragsklauseln von ...
02/09/2025

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19.02.2025 gebräuchliche Vertragsklauseln von Kreditverträgen zwischen Banken und Verbrauchern als unzulässig erklärt.

Dabei handelt es sich - grob zusammengefasst - um:

• Klausel 1.1: "Die Bank berechnet Ihnen 1,5 % Bearbeitungsentgelt vom Kreditbetrag bei Zuzählung."

• Klausel 1.4: "Entgelt für die Vertragsänderung Zwischenfinanzierung Vertragsverlängerung pro angefangene 6 Monate je 1,00 %."

• Klausel 1.7: "Zwischenfinanzierung Bearbeitungsentgelt einmalig, zuschlägig Laufzeit bis 6 Monate 1,00 %, Laufzeit von 7 bis 12 Monaten 2,00 %, Laufzeit von 13 bis 18 Monaten 3,00 %."

• Klausel 1.8: "Rahmenkredit Bearbeitungsentgelt jährl (auch für Einzelavale) 1,00 % p.a. mind € 400 p.a."

Obige Entgelte können bei der Bank zurückgefordert werden.





LEGAL NUTSHELL  #23„Geprüft = sicher?“ Nicht immer!Viele Anleger denken, wenn ein Prospekt von einem Wirtschaftsprüfer k...
27/06/2025

LEGAL NUTSHELL #23

„Geprüft = sicher?“ Nicht immer!
Viele Anleger denken, wenn ein Prospekt von einem Wirtschaftsprüfer kontrolliert wurde, dann ist diese Anlage sicher. Doch der OGH hat nun klargestellt: Dieses Vertrauen kann teuer werden.

Worum geht's?
Ein Anleger investierte mittels Nachrangdarlehen € 20.000 in ein Unternehmen – vermittelt von seinem Berater und abgesichert, wie er glaubte, durch ein von einer Wirtschaftsprüfungskanzlei geprüftes Verkaufsprospekt.
Das Unternehmen wurde insolvent. Der Anleger klagte die Wirtschaftsprüfungskanzlei, die das Prospekt kontrollierte und dies mit einen Kontrollvermerk nach § 8 KMG 1991 bestätigten – und verlor.

In einer aktuellen Entscheidung (OGH 8 Ob 144/24w) hält das Höchstgericht fest:
- Der Kontrollvermerk bestätigt nur die formale Vollständigkeit – nicht die Qualität der Anlage.
- Vertrauen allein auf diesen Vermerk reicht nicht für Schadenersatz. Wer erfolgreich klagen will, muss beweisen, dass er sich konkret auf den falschen Inhalt im Prospekt verlassen hat.
- Eine Analogie zur Haftung von Abschlussprüfern wird verneint, der Vermerk hat keine vergleichbare Signalfunktion.

Unser Tipp als Kanzlei:
Prospekt heißt nicht Sicherheit. Wer investiert, sollte Risiken kennen, verstehen – und rechtzeitig prüfen lassen.

Dieses Wochenende startet in Vorarlberg die Frühjahrssaison für viele Amateurfußballer. In der Winterpause hat sich währ...
28/03/2025

Dieses Wochenende startet in Vorarlberg die Frühjahrssaison für viele Amateurfußballer. In der Winterpause hat sich währenddessen der OGH mit der Haftung von Vereinen im Zusammenhang Urheberrechtsverletzungen beschäftigt.

In der Entscheidung 4 Ob 142/24x hat der OGH klargestellt, dass ein Verein nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen haftet, die durch Mitglieder ohne Vertretungsbefugnis ohne Wissen oder Zustimmung des Vorstands begangen werden. Aber Achtung, die öffentliche Übertragung von Pay-TV-Sendungen in Vereinslokalen bleibt grundsätzlich nicht erlaubt, wenn keine entsprechende Lizenz vorliegt.

Im konkreten Fall hatte aber ein Vereinsmitglied ein Fußballspiel über sein privates Pay-TV-Abonnement im Vereinslokal übertragen, ohne dass der Verein über ein entsprechendes Abonnement verfügte. Der OGH entschied, dass der Vereinsvorstand nicht für das eigenmächtige Handeln des Mitglieds verantwortlich gemacht werden kann. Dennoch empfiehlt es sich für Vereine, ihre Mitglieder über urheberrechtliche Bestimmungen aufzuklären, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden.

Wir wünschen den Vorarlberger Vereinen jedenfalls eine erfolgreiche und verletzungsfreie Frühjahrssaison.

Elektronische Zustellung trotz Verständigung an veraltete E-Mail-Adresse rechtswirksam Viele Unternehmer sind (oftmals a...
14/02/2025

Elektronische Zustellung trotz Verständigung an veraltete E-Mail-Adresse rechtswirksam

Viele Unternehmer sind (oftmals auch automatisch!) für die elektronische Zustellung von behördlichen Dokumenten registriert. Aber auch immer mehr Privatpersonen nutzen diese durchaus bequeme Möglichkeit.

Im Rahmen der elektronischen Zustellung muss mindestens eine E-Mail-Adresse angegeben werden, über die der Empfänger über das zur Abholung bereitliegende Dokument informiert werden kann. Doch welche Rechtsfolgen treten ein, wenn die hinterlegte Adresse veraltet bzw nicht mehr aktuell ist?

Der VwGH hat sich in Ro 2023/02/0017 mit genau dieser Frage beschäftigt. Der VwGH stellte dabei klar, dass in einem solchen Fall die Zustellung der Dokumente durch die Verständigung an die veraltete E-Mail-Adresse rechtswirksam erfolgte – auch wenn der Mitbeteiligte dort nicht mehr erreichbar war.

Unsere Empfehlung: Egal ob Unternehmer oder Privatperson, überprüfen Sie nicht nur regelmäßig den Posteingang Ihrer E-Mail-Adresse, sondern auch generell die hinterlegten Daten im jeweiligen Portal! Diese sind aktuell zu halten und besteht Aktualisierungspflicht. Eine mitunter unbemerkte aber rechtswirksame Zustellung ist mit erheblichen Rechtsfolgen verbunden!

LEGAL NUTSHELL  #20SolidarhaftungSind mehrere Schädiger für einen widerrechtlich zugefügten Schaden verantwortlich, der ...
17/01/2025

LEGAL NUTSHELL #20

Solidarhaftung

Sind mehrere Schädiger für einen widerrechtlich zugefügten Schaden verantwortlich, der jeweilige Anteil am Schaden jedoch nicht bestimmbar, liegt kumulative Kausalität vor und jeder kann für die volle Schuld zur Verantwortung gezogen werden. Jeder haftet somit solidarisch oder; Alle für Einen, Einer für Alle. Der Geschädigte kann daher den gesamten Schaden von jedem Schädiger begehren, und zwar so lange, bis er den Ausgleich für den gesamten Schaden auch tatsächlich erlangt hat. Der Schuldner der gesamtschuldnerisch haftet kann dann im Innenverhältnis, mit den anderen Schuldnern die Verantwortlichkeiten und Ausgleichszahlungen regeln.

So entschied auch der OGH (7Ob24/13z) bei einem Wasserschaden in einem Einfamilienhaus, bei welchem mehrere Werkunternehmer jeweils mangelhaft geleistet haben und gemeinsam für den entstandenen Wasserschaden (mit)verantwortlich waren. Die Arbeiten jedes einzelnen Unternehmens wären für sich genommen geeignet gewesen den Schaden herbeizuführen. Die einzelnen Anteile am Schaden konnten nicht exakt abgegrenzt werden, weshalb der OGH eine solidarische Haftung nach §1302 ABGB bejahte.

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Bregenz
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