08/06/2026
⚠️ Betreibst du eine Facebook-Seite? Vorsicht vor der 2.000-Euro-Abzocke! 💸
Egal ob Firma, Dorfverein, Hobby-Blogger oder Privatperson: Wenn du eine eigene Facebook-Seite hast, giltst du rechtlich als Chef dieses Kanals. Und das kann teuer werden.
Das Problem in Kurzform:
Hinterlässt irgendjemand – ein Fremder oder ein Internet-Troll – mitten in der Nacht einen beleidigenden oder unwahren Kommentar unter deinem Beitrag, haftest DU dafür!
• Keine Vorwarnung: Du bekommst keine nette E-Mail und keinen Brief vom Anwalt mit der Bitte, den Kommentar zu löschen.
• Sofort vor Gericht: Findige Kollegen nutzen derzeit eine Gesetzeslücke im Mediengesetz (§ 33). Sie sehen den bösen Kommentar und ziehen dich sofort und ohne Warnung vor das Strafgericht.
• Gleich gelöscht? Hilft dir nicht! Das unbarmherzige Rechtsproblem dabei: Das bekannte „Notice-and-Take-Down-Prinzip“ (erst hinweisen, dann löschen) gilt im medienrechtlichen Einziehungsverfahren nicht. Selbst wenn du den schädlichen Kommentar löschst, sobald du den Gerichtsantrag in Händen hältst, schützt dich das nicht vor der Kostenersatzpflicht.
• Die teure Rechnung: Das Verfahren läuft gegen dich als Seitenbetreiber, und du zahlst die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten von oft rund 2.000 Euro! Und das, obwohl du von dem Kommentar erst durch den Brief vom Gericht erfahren hast.
Selbst FALTER-Chefredakteur Florian Klenk dürfte in diese Falle getappt sein und schlägt Alarm. Die Politik plant zwar nach aktuellen ORF-Berichten bereits eine Gesetzesänderung, aber bis dahin bleibt das Risiko für dich voll aufrecht.
Mein dringender Rat:
Wenn du deine Kommentarspalten nicht rund um die Uhr im Minutentakt überwachen kannst, schalte die Kommentarfunktion am besten komplett ab!