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⚠️ Betreibst du eine Facebook-Seite? Vorsicht vor der 2.000-Euro-Abzocke! 💸Egal ob Firma, Dorfverein, Hobby-Blogger oder...
08/06/2026

⚠️ Betreibst du eine Facebook-Seite? Vorsicht vor der 2.000-Euro-Abzocke! 💸
Egal ob Firma, Dorfverein, Hobby-Blogger oder Privatperson: Wenn du eine eigene Facebook-Seite hast, giltst du rechtlich als Chef dieses Kanals. Und das kann teuer werden.
Das Problem in Kurzform:
Hinterlässt irgendjemand – ein Fremder oder ein Internet-Troll – mitten in der Nacht einen beleidigenden oder unwahren Kommentar unter deinem Beitrag, haftest DU dafür!
• Keine Vorwarnung: Du bekommst keine nette E-Mail und keinen Brief vom Anwalt mit der Bitte, den Kommentar zu löschen.
• Sofort vor Gericht: Findige Kollegen nutzen derzeit eine Gesetzeslücke im Mediengesetz (§ 33). Sie sehen den bösen Kommentar und ziehen dich sofort und ohne Warnung vor das Strafgericht.
• Gleich gelöscht? Hilft dir nicht! Das unbarmherzige Rechtsproblem dabei: Das bekannte „Notice-and-Take-Down-Prinzip“ (erst hinweisen, dann löschen) gilt im medienrechtlichen Einziehungsverfahren nicht. Selbst wenn du den schädlichen Kommentar löschst, sobald du den Gerichtsantrag in Händen hältst, schützt dich das nicht vor der Kostenersatzpflicht.
• Die teure Rechnung: Das Verfahren läuft gegen dich als Seitenbetreiber, und du zahlst die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten von oft rund 2.000 Euro! Und das, obwohl du von dem Kommentar erst durch den Brief vom Gericht erfahren hast.
Selbst FALTER-Chefredakteur Florian Klenk dürfte in diese Falle getappt sein und schlägt Alarm. Die Politik plant zwar nach aktuellen ORF-Berichten bereits eine Gesetzesänderung, aber bis dahin bleibt das Risiko für dich voll aufrecht.
Mein dringender Rat:
Wenn du deine Kommentarspalten nicht rund um die Uhr im Minutentakt überwachen kannst, schalte die Kommentarfunktion am besten komplett ab!

Like muss nicht immer Zustimmung sein! 👍Der Oberste Gerichtshof hat in seiner aktuellen Entscheidung 6 Ob 26/26f erstmal...
07/06/2026

Like muss nicht immer Zustimmung sein! 👍
Der Oberste Gerichtshof hat in seiner aktuellen Entscheidung 6 Ob 26/26f erstmals höchstgerichtlich klargestellt: Ein „Like“ unter einem beleidigenden Kommentar bedeutet nicht automatisch, dass sich der „Likende“ den gesamten Inhalt dieses Kommentars zu eigen macht. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls und der Gesamtkontext, in dem das Like gesetzt wurde. (meinlaw.at)
Das ist eine wichtige Klarstellung für die digitale Kommunikation. Der OGH betont, dass maßgeblich ist, wie ein unbefangener Durchschnittsbetrachter das Like versteht. Ein Like kann vieles bedeuten: Zustimmung, Sympathie, Kenntnisnahme, Unterstützung eines Teilaspekts oder bloß eine allgemeine Reaktion auf einen Beitrag. (meinlaw.at)
Wer nun aber glaubt, damit sei jede Haftung ausgeschlossen, irrt.
Die Entscheidung schafft keinen Freibrief für „Likende“. Der OGH hat gerade nicht ausgesprochen, dass Likes niemals rechtliche Konsequenzen haben können. Vielmehr bleibt es bei einer sorgfältigen Prüfung des jeweiligen Sachverhalts. In einem anderen Kontext kann ein Like durchaus als Zustimmung zu einer ehrverletzenden Aussage verstanden werden und rechtliche Folgen nach sich ziehen. (meinlaw.at)
Mein Fazit:
Die Entscheidung bringt zwar wichtige Orientierung, aber keine umfassende Rechtssicherheit. Wer beleidigende oder rufschädigende Inhalte mit einem Like versieht, sollte sich nicht darauf verlassen, dass dies stets folgenlos bleibt. Im Internet gilt mehr denn je: Der Kontext entscheidet. ⚖️

Ein Facebook-„Like“ kann in Österreich mittlerweile teuer werden.Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgeri...
24/05/2026

Ein Facebook-„Like“ kann in Österreich mittlerweile teuer werden.

Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht Wien deutlich: Gegenstand war ein „Like“ zu dem Facebook-Kommentar
„Was für ein Arsch!“.

Das Gericht wertete das „Daumen hoch“ nicht bloß als belanglose Interaktion, sondern als Zustimmung und Identifizierung mit dem beleidigenden Inhalt. Damit können nach der geltenden österreichischen Rechtslage nicht nur medienrechtliche Ansprüche, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen ausgelöst werden.

Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll:
Social Media ist kein rechtsfreier Raum. Auch ein einziger Klick kann Unterlassungsansprüche, Entschädigungen, Veröffentlichungen von Urteilen und erhebliche Verfahrenskosten nach sich ziehen.

Wer liked, unterstützt unter Umständen rechtlich relevant den Inhalt.
Das sollte man wissen, bevor man auf „Gefällt mir“ klickt.

https://youtu.be/HuO-vMNURUw?si=Yc9rWq7IG1Z67SjM📺 ORF „Am Schauplatz Gericht“: Abmahnungen wegen Fotos – Unternehmer auf...
18/01/2026

https://youtu.be/HuO-vMNURUw?si=Yc9rWq7IG1Z67SjM
📺 ORF „Am Schauplatz Gericht“: Abmahnungen wegen Fotos – Unternehmer aufgepasst!
Die Sendung Am Schauplatz Gericht („Abgemahnt – über das Geschäft mit dem Urheberrecht“, 15.01.2026) hat für viel Aufmerksamkeit gesorgt. Viele Unternehmer wurden verunsichert – und das zu Recht.
Auch wir haben einen Unternehmer in einem Verfahren gegen diese „Fotografen“ vertreten. Ausgangspunkt war ein ebenfalls ein schöpferisch nicht besonders herausforderndes Lichtbild, das über die Google-Bildersuche gefunden und verwendet wurde. Besonders tückisch: bei Auffinden des Bildes wurde explizit angegeben, dass die Bilder lizenzfrei seien, genau wie im ORF-Beitrag gezeigt.
Unsere Warnung:
Selbst wenn der Urheber nicht direkt am Bild sichtbar genannt ist, lassen sich die Lichtbilder über den Google-Link meistens auf den Urheber Staudinger zurückverfolgen. Wer sich also auf eine angebliche Lizenzfreiheit verlässt, trägt das Risiko einer Urheberrechtsverletzung, dass sich kaum entkräften lässt.
Rechtlich heikel:
Ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen konnte weder in der Praxis noch in der ORF-Sendung nachgewiesen werden. Solange das Bild einem Urheber eindeutig zugeordnet werden kann, ist Rechtsmissbrauch nicht greifbar.
Wir haben im konkreten Fall durch sofortige Löschung, konsequentes Vorgehen und eine Unterlassungserklärung im Gerichtsverfahren bereits in der ersten Verhandlung einen (noch vergleichbar) kostengünstigen Vergleich erreicht.
Unser Rat an Unternehmer:
❌ Vertrauen Sie nicht auf angebliche Lizenzfreiheit bei Google-Bildern
✅ Prüfen Sie Urheber, Lizenz und Nutzung genau
✅ Reagieren Sie bei Abmahnungen sofort
✅ Wir unterstützen Unternehmer präventiv und bei Abmahnfällen

Adresse

Ardaggerstraße 17
Amstetten
3300

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
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Dienstag 08:00 - 12:00
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