24/10/2018
Der neue rechtliche Rahmen für „Airbnb-Immobilien“
im griechischen Recht
Bis zum 30.11.2018 müssen sich die Vermieter einer „Airbnb“-Immobilie bei dem neuen speziellen elektronischen Register des griechischen Finanzamtes anmelden, das seit Ende August 2018 in Betrieb ist.
Den Vermietern, die diese Frist versäumen und weiter Immobilien über Plattformen wie „Airbnb“ vermieten, ohne die Einnahmen daraus anzugeben, drohen hohe Strafen.
Alle Vermieter, die ihre Immobilie auf elektronischen Plattformen wie die von „Airbnb“ anbieten, müssen die konkret vermietete Immobilie angeben, die Daten des Mieters und den Zeitraum der Vermietung. Anders als in anderen Ländern besteht aber keine Einschränkung, was die Anzahl der vermieteten Immobilien betrifft, oder die Anzahl der erlaubten Tage der Vermietung pro Jahr.
Jede eingetragene Immobilie erhält eine eigene Identifikationsnummer, die der Vermieter-Anbieter auf der elektronischen Plattform, auf der die Immobilie angeboten wird, angibt. Auch im Fall, dass die Immobilie auf mehreren Plattformen angeboten wird, behält die Immobilie die gleiche Nummer auf allen Webseiten bei.
Durch die Registrierung wird der griechische Staat in der Lage sein, zu überprüfen, ob die Beträge, die der Vermieter auf seiner Steuererklärung angibt, mit denen übereinstimmen, die die elektronische Vermittlungsplattform registriert hat.
In diesem Punkt scheint zumindest die Plattform „Airbnb“ der griechischen Regierung eine Zusage zur Bereitstellung von entsprechenden Daten gemacht zu haben, solange der Markt von „Airbnb-Immobilien“ nicht durch Beschränkungen (z.B. der erlaubten Anzahl von Vermietungstagen pro Kalenderjahr oder der erlaubten Anzahl von Immobilien pro Vermieter) behindert wird. (Quelle: kathimerini.gr)
Im Fall, dass der Vermieter der Immobilie die neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht einhält, fallen Strafen in Höhe von 5.000 Euro an.
Das Gesetz fordert die Registrierung aller Vermietungen über Internetplattformen wie „Airbnb“ ab dem 1.1.2018, die bis zum 30.11.2018 angegeben werden müssen. Danach müssen alle Übernachtungen bis zum 20. des Monats, der auf den Monat der Vermietung folgt, angegeben werden. (z.B. alle Einnahmen für Übernachtungen des Monats April müssen bis zum 20. Mai im speziellen elektronischen Register des griechischen Finanzamts angegeben werden).
Was die Besteuerung der Mieteinahmen betrifft: Bis zur Höhe von 12.000 Euro gilt ein Steuersatz von 15%, während auf Einkommen von 12.001 Euro an bis zum Betrag von 35.000 Euro ein Steuersatz von 35% festgesetzt ist (Stand Oktober 2018).
Das griechische Finanzamt hat unter https://www.aade.gr/polites/eisodema/brachychronia-misthose-akineton
(in griechischer Sprache) ausführliche Informationen zu dem Thema veröffentlicht.
Eine kurze Zusammenfassung des FAQ- Katalogs des griechischen Finanzamtes auf Deutsch:
• Wann gilt ein Mietverhältnis als kurzzeitig im Sinne der griechischen gesetzlichen Bestimmungen?
Dann, wenn die Mietverträge über elektronische Plattformen geschlossen werden, für einen konkreten Zeitraum, der unter einem Jahr liegt, und wenn keine anderen Dienstleistungen außer des Aufenthalts und der Bereitstellung von Bettzeug geleistet werden.
• Fällt für diese Art der Vermietung Mehrwertsteuer an?
Nein, zurzeit nicht (Stand Oktober 2018)
• Wie kann der Vermieter einer „Airbnb-Immobilie“ diese rechtmäßig über elektronische Plattformen vermieten?
- Einloggen mit persönlichem Benutzername und Passwort, das jeder in Griechenland Steuerpflichtige für die Einreichung elektronischer Steuererklärungen besitzt, unter https://www.aade.gr/polites/eisodema/brachychronia-misthose-akineton , um eine entsprechende Identifikationsnummer für seine Immobilie zu erhalten. Für jede Immobilie ist eine gesonderte Nummer notwendig.
- Angabe dieser Nummer (AMA) auf den elektronischen Vermittlungsplattformen
- Einreichung einer Steuererklärung über Einkommen aus diesen Vermietungen auf monatlicher Basis bis zum 20. des auf den Monat der Einnahmen folgenden Monats.
• Wer gilt als „Airbnb“-Anbieter/Vermieter?
a)Der Eigentümer der Immobilie
b) Der Nutznießer der Immobilie
c)Der Untermieter
d) Andere wie
Konkursverwalter, gerichtlicher Betreuer, Erziehungsberechtigter u.ä.
• Wie bekommen Ausländer (juristische oder natürliche Personen), die eine Immobilie über Plattformen wie „Airbnb“ vermieten, eine griechische Steuernummer?
Jede natürliche oder juristische Person, die in Griechenland Rechte an Immobilien besitzt, muss beim Finanzamt für im Ausland Steuerpflichtige (Δ.Ο.Υ. Κατοίκων Εξωτερικού) gemeldet sein), damit sie die jährlich im September anfallende Immobiliensteuer und andere Verpflichtungen dem griechischen Finanzamt gegenüber begleichen können.
Bitte richten Sie Fragen zu dieser Prozedur an einen Anwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens.
• Was passiert im Fall, dass die Anbieter der Immobilien Airbnb-Plattformen ausländische natürliche oder juristische Personen sind?
In dem Fall muss ein Vertreter bestimmt werden, nach ΠΟΛ.1283/30.12.2013.
Rechtlicher Rahmen (Stand Oktober 2018)
(Artikel 111 des Gesetzes 4446/2016, wie es durch Art. 36 Ν.4465/2017,ΦΕΚ Α 47/4.4.2017 und Artikel 83 und 84 Ν.4472/2017 (ΦΕΚ Α 74/19.5.2017) abgeändert wurde – siehe auch ΠΟΛ.1162/2018 und ΠΟΛ. 1187/2017