Rechtsanwältin Nicola Alexandra Emmanouil

Rechtsanwältin Nicola Alexandra Emmanouil Deutschsprachige Rechtsanwältin in Athen-Griechenland
Tätigkeitsschwerpunkt: Griechisches Zivilrec

Seit 2000 ist meine Kanzlei im Bereich des allgemeinen Zivilrechts im griechischen Rechtsraum tätig. Ein großer Teil unseres Tätigkeitsfeldes umfasst die juristische Beratung und rechtliche Vertretung deutschsprachiger Mandanten, die im Ausland leben, und auch deutschsprachiger Einwanderer oder auch „Rückwanderer“ nach Griechenland, die sich mit Fragen des griechischen Rechts an uns wenden. Aufgru

nd der engen Verbindung unserer Mandanten zu beiden Rechtsräumen treten regelmäßig Fragen auf, die auch das deutsche Recht tangieren. Durch unsere Zusammenarbeit mit deutschen Partnerkanzleien gewährleisten wir eine optimale Betreuung dieser Fälle. Rechtsgebiete:

•Allgemeines Zivilrecht
◦Immobilienrecht
◦Mietrecht
◦Erbrecht
◦Familienrecht
◦Allgemeines Vertragsrecht
◦Verbraucherschutzrecht
•Internationales Privatrecht
• Deutsches und zwischenstaatliches Rentenrecht
•Übersetzung juristischer Dokumente
•Korrespondenzsprachen: Griechisch-Deutsch- Englisch

Publikationen:

Ioannis Karakostas/Nicola Alexandra Emmanouil, Die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Höhe der Geldentschädigung für immateriellen Schaden durch den Richter im griechischen Recht, ZEuP 2009, 348-367.

Νίκολα-Αλεξάνδρα Εμμανουήλ, Η διασυνοριακή κληρονομική διαδοχή μετά τον Κανονισμό 650/2012 - Ζητήματα εφαρμοστέου δικαίου και διεθνούς δικαιοδοσίας, τιμ. τόμος Ιωάννη Καράκωστα, 2017, 332 - 353.

31/03/2020

Die Regierung in Athen setzte frühzeitig auf Beschränkungen. Das zahlt sich für Griechenland aus. Aber Fachleute warnen: „Das Schwierigste steht noch bevor.“

Griechische öffentliche Verwaltung mit nur einem Klick auf gov.grAuf dem neuen Portal der griechischen öffentlichen Verw...
25/03/2020

Griechische öffentliche Verwaltung mit nur einem Klick auf gov.gr

Auf dem neuen Portal der griechischen öffentlichen Verwaltung gov.gr kann man nicht nur die notwendigen Formulare, die für die Ausnahmegenehmigung für die Beschränkung des öffentlichen Personenverkehrs vorgesehen sind, die seit Montag, dem 23.3.2020 gilt, ausdrucken, sondern noch vieles mehr!
Ganz unbürokratisch und ohne persönlich bei Behörden oder Bürgerzentren (ΚΕΠ) vorsprechen zu müssen, kann man Unterschriften für Vollmachten oder die sogenannten „υπεύθυνες δηλώσεις“ beglaubigen lassen.
Die Beta-Version des Portals wurde am Samstag online gestellt. Dieses Portal, das nach und nach dem Bürger alle staatlichen Dienststellen elektronisch zugänglich machen soll, ist schon länger in der Entwicklung und wurde nun, wegen der Ausnahmesituation der Coronavirus-Pandemie als Beta-Version früher als geplant versuchsweise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Im Moment funktionieren die Ausstellung von Vollmachten und eidesstattlichen Versicherungen, für die man noch bis vor kurzem persönlich bei den Bürgerzentren oder den Polizeidienststellen zur Unterschriftsbeglaubigung erscheinen musste, sowie von ärztlichen Rezepten.
Es folgen zeitnah ca. 503 andere Dienstleistungen, für die Behördengänge nötig waren, die man auf der Webseite auch schon aufgezählt finden kann. Ziel ist es, den gesamten Geschäftsverkehr mit staatlichen Behörden in naher Zukunft gänzlicher über diese Plattform abwickeln zu können, ohne dass persönliches Erscheinen notwendig sein wird.
Was man dazu braucht, sind die Zugangsdaten zum Online-System des Finanzamtes (taxisnet – gsis.gr) und seine Mobiltelefonnummer, an die man einen Bestätigungscode gesendet bekommt, der für die elektronische Ausstellung des beantragten Dokuments nötig ist. Jedes über das Portal ausgestellte Dokument erhält einen QR-Code und einen elektronischen Code, über den derjenige, an den das Dokument gerichtet ist, (Privatperson oder Behörde) auf demselben Portal die Authentizität des Dokuments überprüfen kann.
Man kann das so erstellte Dokument dann entweder ausdrucken oder sich per Email oder SMS zusenden lassen.

Die Gerichtsverhandlungen in Griechenland werden ausgesetztHeute wurden in Griechenland nach den gestrigen überraschende...
12/03/2020

Die Gerichtsverhandlungen in Griechenland werden ausgesetzt

Heute wurden in Griechenland nach den gestrigen überraschenden Maßnahmen erneute Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Koronavirus getroffen. Außer den Schulen, Kindergärten, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen, sowie Versammlungen und Sportveranstaltungen, die gestern verboten wurden , wurde heute auch die Aussetzung der Gerichtsverhandlungen angekündigt sowie die vorläufige Schließung offener und geschlossener Kinderspielplätze, Theater, Vergnügungseinrichtungen jeder Art und kultureller Ausstellungseinrichtungen.
Stattfinden werden nur die Gerichtsverhandlungen der „Aftofora“ sowie die, welche Fälle betreffen, die dem Risiko der Verjährung ausgesetzt sind.
Bei laufenden Verfahren sollten Sie in Hinblick auf aktuelle Informationen in Ihrem Fall umgehend Ihren Anwalt kontaktieren.

15/04/2019

Experten der Deutschen Rentenversicherung und des griechischen Versicherungsträgers EFKA (ehemals IKA-ETAM, OGA und OAEE) beraten Sie in Athen.

Der neue rechtliche Rahmen für „Airbnb-Immobilien“im griechischen RechtBis zum 30.11.2018 müssen sich die Vermieter eine...
24/10/2018

Der neue rechtliche Rahmen für „Airbnb-Immobilien“
im griechischen Recht
Bis zum 30.11.2018 müssen sich die Vermieter einer „Airbnb“-Immobilie bei dem neuen speziellen elektronischen Register des griechischen Finanzamtes anmelden, das seit Ende August 2018 in Betrieb ist.
Den Vermietern, die diese Frist versäumen und weiter Immobilien über Plattformen wie „Airbnb“ vermieten, ohne die Einnahmen daraus anzugeben, drohen hohe Strafen.
Alle Vermieter, die ihre Immobilie auf elektronischen Plattformen wie die von „Airbnb“ anbieten, müssen die konkret vermietete Immobilie angeben, die Daten des Mieters und den Zeitraum der Vermietung. Anders als in anderen Ländern besteht aber keine Einschränkung, was die Anzahl der vermieteten Immobilien betrifft, oder die Anzahl der erlaubten Tage der Vermietung pro Jahr.
Jede eingetragene Immobilie erhält eine eigene Identifikationsnummer, die der Vermieter-Anbieter auf der elektronischen Plattform, auf der die Immobilie angeboten wird, angibt. Auch im Fall, dass die Immobilie auf mehreren Plattformen angeboten wird, behält die Immobilie die gleiche Nummer auf allen Webseiten bei.
Durch die Registrierung wird der griechische Staat in der Lage sein, zu überprüfen, ob die Beträge, die der Vermieter auf seiner Steuererklärung angibt, mit denen übereinstimmen, die die elektronische Vermittlungsplattform registriert hat.
In diesem Punkt scheint zumindest die Plattform „Airbnb“ der griechischen Regierung eine Zusage zur Bereitstellung von entsprechenden Daten gemacht zu haben, solange der Markt von „Airbnb-Immobilien“ nicht durch Beschränkungen (z.B. der erlaubten Anzahl von Vermietungstagen pro Kalenderjahr oder der erlaubten Anzahl von Immobilien pro Vermieter) behindert wird. (Quelle: kathimerini.gr)
Im Fall, dass der Vermieter der Immobilie die neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht einhält, fallen Strafen in Höhe von 5.000 Euro an.
Das Gesetz fordert die Registrierung aller Vermietungen über Internetplattformen wie „Airbnb“ ab dem 1.1.2018, die bis zum 30.11.2018 angegeben werden müssen. Danach müssen alle Übernachtungen bis zum 20. des Monats, der auf den Monat der Vermietung folgt, angegeben werden. (z.B. alle Einnahmen für Übernachtungen des Monats April müssen bis zum 20. Mai im speziellen elektronischen Register des griechischen Finanzamts angegeben werden).
Was die Besteuerung der Mieteinahmen betrifft: Bis zur Höhe von 12.000 Euro gilt ein Steuersatz von 15%, während auf Einkommen von 12.001 Euro an bis zum Betrag von 35.000 Euro ein Steuersatz von 35% festgesetzt ist (Stand Oktober 2018).

Das griechische Finanzamt hat unter https://www.aade.gr/polites/eisodema/brachychronia-misthose-akineton
(in griechischer Sprache) ausführliche Informationen zu dem Thema veröffentlicht.

Eine kurze Zusammenfassung des FAQ- Katalogs des griechischen Finanzamtes auf Deutsch:
• Wann gilt ein Mietverhältnis als kurzzeitig im Sinne der griechischen gesetzlichen Bestimmungen?
Dann, wenn die Mietverträge über elektronische Plattformen geschlossen werden, für einen konkreten Zeitraum, der unter einem Jahr liegt, und wenn keine anderen Dienstleistungen außer des Aufenthalts und der Bereitstellung von Bettzeug geleistet werden.

• Fällt für diese Art der Vermietung Mehrwertsteuer an?
Nein, zurzeit nicht (Stand Oktober 2018)

• Wie kann der Vermieter einer „Airbnb-Immobilie“ diese rechtmäßig über elektronische Plattformen vermieten?
- Einloggen mit persönlichem Benutzername und Passwort, das jeder in Griechenland Steuerpflichtige für die Einreichung elektronischer Steuererklärungen besitzt, unter https://www.aade.gr/polites/eisodema/brachychronia-misthose-akineton , um eine entsprechende Identifikationsnummer für seine Immobilie zu erhalten. Für jede Immobilie ist eine gesonderte Nummer notwendig.
- Angabe dieser Nummer (AMA) auf den elektronischen Vermittlungsplattformen
- Einreichung einer Steuererklärung über Einkommen aus diesen Vermietungen auf monatlicher Basis bis zum 20. des auf den Monat der Einnahmen folgenden Monats.

• Wer gilt als „Airbnb“-Anbieter/Vermieter?
a)Der Eigentümer der Immobilie
b) Der Nutznießer der Immobilie
c)Der Untermieter
d) Andere wie
Konkursverwalter, gerichtlicher Betreuer, Erziehungsberechtigter u.ä.

• Wie bekommen Ausländer (juristische oder natürliche Personen), die eine Immobilie über Plattformen wie „Airbnb“ vermieten, eine griechische Steuernummer?
Jede natürliche oder juristische Person, die in Griechenland Rechte an Immobilien besitzt, muss beim Finanzamt für im Ausland Steuerpflichtige (Δ.Ο.Υ. Κατοίκων Εξωτερικού) gemeldet sein), damit sie die jährlich im September anfallende Immobiliensteuer und andere Verpflichtungen dem griechischen Finanzamt gegenüber begleichen können.
Bitte richten Sie Fragen zu dieser Prozedur an einen Anwalt oder Steuerberater Ihres Vertrauens.

• Was passiert im Fall, dass die Anbieter der Immobilien Airbnb-Plattformen ausländische natürliche oder juristische Personen sind?
In dem Fall muss ein Vertreter bestimmt werden, nach ΠΟΛ.1283/30.12.2013.

Rechtlicher Rahmen (Stand Oktober 2018)
(Artikel 111 des Gesetzes 4446/2016, wie es durch Art. 36 Ν.4465/2017,ΦΕΚ Α 47/4.4.2017 und Artikel 83 und 84 Ν.4472/2017 (ΦΕΚ Α 74/19.5.2017) abgeändert wurde – siehe auch ΠΟΛ.1162/2018 und ΠΟΛ. 1187/2017

Airbnb zieht Investoren nach AthenAus China, der Türkei, Russland und Israel stammen die Mehrzahl der Investoren, die in...
24/10/2018

Airbnb zieht Investoren nach Athen
Aus China, der Türkei, Russland und Israel stammen die Mehrzahl der Investoren, die in der Innenstadt von Athen seit Anfang des Jahres die Kaufverträge über Immobilien auf dem krisengeschüttelten Immobilienmarkt der Hauptstadt Griechenlands auf ein neues Rekordhoch getrieben haben. Das erste wirklich hoffnungsversprechende „Hoch“ seit Beginn der Eurokrise.
Grund sind die mehr als vielversprechenden Entwicklungen im Bereich der „Airbnb-Vermietungen“. In der Periode von Januar - August 2018 hat sich die Anzahl der Kaufverträge über Immobilien, die im Grundbuchamt Athen eingetragen wurden, um 60% im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Auch schon im Jahr 2017 hatte sich eine Erhöhung um 18% verzeichnet, während im Jahr 2016 eine Erhöhung um 27,7 % im Vergleich zum Vorjahr festgestellt werden konnte.
Es handelt sich somit nicht um ein vorübergehendes Phänomen, sondern um eine klare und anhaltende Steigerung der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt im Zentrum von Athen, die auf die Explosion der Kurzzeitvermietungen mittels elektronischer Plattformen wie Airbnb zurückzuführen ist.
Das, was die ausländischen Investoren anzieht, sind einerseits die im europäischen Vergleich seit Anfang der Finanzkrise extrem stark gefallenen Immobilienpreise der krisengeschüttelten Hauptstadt, die teilweise seit 2009 um 44%- bis zu 60% (!) gesunken sind.
Im Grunde kann der Investor auf zwei Erwartungen setzen: Auf eine Wertsteigerung der Immobile selbst und auf steigende Einnahmen durch „Airbnb-Vermietung“. Nach den veröffentlichten Zahlen für den Airbnb-Bereich im letzen Monat im Zentrum von Athen lag die durchschnittliche Miete für eine Übernachtung bei 51 Euro, während die Verfügbarkeit bei 70% lag, was einem monatlichen Einkommen von 900 Euro entspricht.
Die monatliche Miete, die man im Fall eines normalen Mietvertrages über Wohnraum in derselben Gegend (Stadtzentrum von Athen) erhält, liegt um gut 400 Euro niedriger.
Dies hat auch zur Folge, dass viele Eigentümer im Zentrum von Athen ihren Mietern kündigen und der Wohnraum für langfristige Mieter in der Innenstadt langsam knapp wird, weil die Vermietung über Plattformen wie Airbnb einfach wesentlich lukrativer ist.

(Quelle¬: europost.gr)

Ausschlagung der Erbschaft durch Minderjährige im griechischen RechtDie Finanzkrise der letzten Jahre hat die Anzahl der...
12/10/2018

Ausschlagung der Erbschaft durch Minderjährige im griechischen Recht

Die Finanzkrise der letzten Jahre hat die Anzahl der Erbschaftsausschlagungen in Griechenland auf ein Rekordhoch getrieben. Die Immobiliensteuer ΕΝΦΙΑ macht das Erben in vielen Fällen unattraktiv und die steigende Überschuldung von Privatpersonen lässt den Hinterbliebenen im Todesfall oft keine andere Wahl, als die Erbschaft auszuschlagen, um nicht selbst von einer immensen Schuldenlast erdrückt zu werden, auch wenn teilweise noch Vermögenswerte in der Erbschaft vorhanden sind. Man muss allerdings schnell entscheiden – die Frist für Ausschlagungen beträgt 4 Monate ab Kenntnis vom Erbfall für in Griechenland lebende Erben - und immerhin ein Jahr Zeit können sich diejenigen lassen, die im Ausland wohnen. Inzwischen sind sich auch die meisten potentiellen Erben der Tatsache bewusst, dass sie in so einem Fall mit einer Ausschlagungserklärung vor dem Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers aktiv tätig werden müssen, um negative Folgen zu vermeiden. Hartnäckig hält sich allerdings ein recht unklares Bild für den Fall, dass minderjährige Erben existieren.
Was oft vergessen wird- es reicht nicht aus, dass z.B. die Kinder des Erblassers die Erbschaft ausschlagen – wenn sie selbst Kinder haben, müssen dann auch diese eine Erbschaftsausschlagungserklärung abgeben, wenn sie das Erbe nicht antreten wollen. Wenn diese minderjährig sind – genau wie in allen Fällen eines minderjährigen Erben- können diese die Erbschaft, wegen Fehlens der Geschäftsfähigkeit, nicht selbst ausschlagen. Dies müssen die gesetzlichen Vertreter (Eltern, Erziehungsberechtigte) für sie tun. Eine einfache Erklärung reicht hier allerdings nicht, dazu ist eine gerichtliche Genehmigung nötig, wo man in einem Gerichtsverfahren die Überschuldung des Nachlasses beweisen muss. Auch diese Erklärung unterliegt nach dem Wortlaut des Gesetzes der viermonatigen Ausschlagungsfrist, die allerdings durch die Einreichung des Antrages für die Genehmigung durch das Gericht bis zur Ausgabe des entsprechenden Urteils unterbrochen wird.
Zu diesem Punkt kursieren derzeit widersprüchliche Ansichten und Informationen -auch unter Juristen – unter Anderem dass der Minderjährige nach Erreichung seiner Volljährigkeit die Möglichkeit hat, die Erbschaft selbst auszuschlagen. So nimmt z.B. das Amtsgericht Athen im Moment noch Erbschaftausschlagungserklärungen bis zu vier Monaten nach Erreichung der Volljährigkeit an. Und auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte erkennt das Recht des Minderjährigen auf Ausschlagung der Erbschaft nach Volljährigkeit an, falls die Erziehungsberechtigten versäumt haben, eine entsprechende gerichtliche Genehmigung einzuholen. Dies wird allerdings von der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Zivilgerichte abgelehnt, was auch der Grund ist, warum viele Amtsgerichte Ausschlagungen von volljährig gewordenen Minderjährigen nach Verstreichen der Viermonatsfrist nicht mehr annehmen.
Der Minderjährige, der auf die Ausschlagung durch seinen gesetzlichen Vertreter angewiesen ist, wird vom Gesetz aber trotzdem geschützt, wenn dieser die Ausschlagung versäumt: Das griechische Zivilgesetzbuch bestimmt, dass die Erbschaft nach Verstreichen der Ausschlagungsfrist für den Minderjährigen zwar als angenommen gilt, aber unter dem Vorbehalt der Errichtung eines Verzeichnisses des Nachlasses (Inventar), was bedeutet, dass er nur mit dem Nachlass für eventuelle Schulden des Erblassers haftet und nicht mit seinem eigenen Vermögen. Voraussetzung ist allerdings, dass er innerhalb eines Jahres nach Erreichung der Volljährigkeit die Errichtung eines Inventars nach dem konkret im Gesetz dafür vorgesehen Verfahren veranlasst. Dieses Verfahren ist nicht unaufwendig - vor allem was die Kosten betrifft (Anwaltskosten für einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht, Kosten für zwei Sachverständigengutachten plus Notarkosten für das Inventar). Falls innerhalb der gesetzlichen Frist kein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird, gilt die Erbschaft durch den nunmehr volljährigen Erben als vorbehaltslos angenommen und er haftet für alle Schulden des Erblassers auch mit seinem eigenen Vermögen.
Wer also für seine minderjährigen Kinder auf der sicheren Seite bleiben will, sollte im Fall, dass die Erbschaft wegen Überschuldung ausgeschlagen wird und minderjährige Kinder als Erben in Frage kommen, innerhalb der viermonatigen Frist einen Antrag auf Genehmigung der Erbschaftsausschlagung an das zuständige Amtsgericht stellen. Kann man die Überschuldung des Nachlasses nachweisen, wird diese Genehmigung auch erteilt. Dies ist im Moment der sicherste und kostengünstigste Weg, um böse Überraschungen in der Zukunft zu vermeiden.

17/02/2018

Neues Scheidungsverfahren im griechischen Recht

Nach der letzten Änderung der Artikel 1438 und 1441 des griechischen Zivilgesetzbuches wird die Ehe im Fall einer einvernehmlichen Scheidung nicht mehr durch Gerichtsurteil aufgelöst, sondern vor dem Notar. Ähnlich wie nach früherer Rechtslage ist dazu eine schriftliche Vereinbarung der Ehepartner über die Auflösung ihrer Ehe nötig. Im Fall, dass minderjährige Kinder vorhanden sind, bedarf es zusätzlich einer schriftlichen Vereinbarung, welche das Sorgerecht, das Umgangsrecht und die Unterhaltsfrage regelt und mindestens zwei Jahre Geltung hat. Nach dem Ablauf einer zehntägigen Frist nach Unterzeichnung der schriftlichen Vereinbarung wird vom Notar die Scheidung durch notariellen Akt festgestellt. Dieser kann dann direkt beim zuständigen Standesamt eingetragen werden, wobei als Datum der Scheidung das der Eintragung beim Standesamt gilt. Im Fall einer kirchlichen Trauung ist noch der Zwischenschritt der Beantragung der Anordnung der Auflösung der Ehe beim Staatsanwalt an die zuständige kirchliche Behörde nötig.
Diese neue Regelung hat natürlich eine wesentliche Verkürzung des einvernehmlichen Scheidungsverfahrens zur Folge, was je nach Richter gut ein Jahr dauerte, aber es ist auch teurer, da zusätzlich Notarskosten anfallen und jede Partei zwingend von ihrem eigenen Anwalt vertreten werden muss und nicht, wie vorher, einen gemeinsamen Anwalt beauftragt werden kann.
Diese Scheidung vor einem Notar gilt nur für eine einvernehmliche Scheidung, für die streitige Scheidung oder wenn die Parteien sich nicht über Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt einigen können, bleibt es bei der alten Rechtslage, d.h. die Streitigkeit wird in einem Gerichtsverfahren geklärt.

02/11/2016

People are turning their backs on what used to be a pillar of the country’s economy and society: real estate.

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