Alpmann Schmidt Bayern

Alpmann Schmidt Bayern Das juristische Repetitorium von AS Bayern ist ein bayerisches Rep.

Wir bieten Kurse sowohl zum ersten als auch zum zweiten juristischen Staatsexamen in Bayern an.

26/07/2023



Was ist der Unterschied zwischen einer Klage gegen einen VA und der Normenkontrolle? Und was ist der Unterschied zwischen prinizipal und inzident?

13/07/2023



Habt ihr euch schon einmal gefragt, worin der Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Normenkontrolle liegt? RA Jörg Holtmann kann helfen.

06/07/2023



Wie ging das nochmal mit dem EBV?

29/06/2023



Ein kurzer Überblick von Rechtsanwalt Sebastian Bauer über die Räuberischen Taten im StGB.

15/06/2023



Es geht noch weiter mit dem wichtigen Kapitel „Meinungsstreit“.

Wir vom AS-Team würden uns sehr freuen, wenn Sie Bekannten und Kommilitonen, von denen Sie wissen, dass diese gerade übe...
15/06/2023

Wir vom AS-Team würden uns sehr freuen, wenn Sie Bekannten und Kommilitonen, von denen Sie wissen, dass diese gerade überlegen, sich für ein Repetitorium zu entscheiden, hierüber informieren würden! Ihre Empfehlung ist unsere beste Werbung!
Keine Anmeldung erforderlich, einfach vorbeikommen!

Der Besuch der Infoveranstaltung lohnt sich:
Sie erhalten
- ein umfangreiches Infopaket mit Fällen, Lösungen, Übersichten und aus den Kursmaterialien
- ein Fristenrechnerlineal
Die ersten 50 Teilnehmer*innen erhalten außerdem einen AS-Kursordner
Daneben erwartet Sie:
- eine Verlosung von 5x2 Monaten kostenloser Kursteilnahme
- des Weiteren verlosen wir unter allen Teilnehmenden eine Gesetzestasche von „The Lawyal One“

Die Anmeldung an der Infoveranstaltung lohnt sich:
- es gilt ein Sonderpreis bei Anmeldung innerhalb von 48 Stunden nach der Infoveranstaltung
- es gilt 1 Monat Rücktrittsrecht bei Anmeldung innerhalb von 48 h nach der Infoveranstaltung
- es gibt das Bestsellerskript „Aufbauschemata ZivilR/ZPO“ bei Anmeldung innerhalb von 48 Stunden nach der Infoveranstaltung

Lernen Sie unser Team und den Kursraum kennen und klären Sie individuelle Fragen im direkten Gespräch mit unseren Repetitor*innen vor Ort.
Wir freuen uns auf Sie
Ihr Team von AS Bayern

  Mit Urteil vom 29.03.2023 (Az 5 AZR 255/22) hat das BAG entschieden, dass der Arbeitgeber sich widersprüchlich verhält...
07/05/2023



Mit Urteil vom 29.03.2023 (Az 5 AZR 255/22) hat das BAG entschieden, dass der Arbeitgeber sich widersprüchlich verhält, wenn er das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, gleichzeitig jedoch dem Arbeitnehmer zur Vermeidung von Annahmeverzug die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses anbietet. Eine derartige Kündigung erachtet das BAG als unwirksam.

03/05/2023



Der Meinungsstreit hat in der juristischen Klausur enorme Bedeutung! Frau Farrenkopf hat auch hier einige Tipps.

Liebe Referendar*innen, Anfang Mai findet wieder unser Assessor-Crashkurs „Materielles Verwaltungsrecht“ statt. Nachdem ...
01/05/2023

Liebe Referendar*innen, Anfang Mai findet wieder unser Assessor-Crashkurs „Materielles Verwaltungsrecht“ statt. Nachdem sich im vorletzten und letzten Jahr sehr viel in Sachen Gesetzesänderung getan hatte, liegen nun zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen zu diesen neuen Bereichen vor. Daher wird der Kurs nicht nur wie gewohnt einen systematischen Überblick über die wichtigsten Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts bieten, sondern auch zahlreiche aktuelle Rechtsprechungen miteinbeziehen. Spektakulär war im Baurecht vor allem die erstmalige Einführung einer Genehmigungsfiktion. Hier liegt eine aktuelle Entscheidung des BayVGH vor, welchen Einfluss das Vorliegen oder Fehlen der Fiktionsbescheinigung hat, was Auswirkungen auf die Richter-, Anwalts- und Behördenklausur haben wird.

01/05/2023



Was passiert eigentlich bei einer Tatbestandsverschiebung?

  Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um er­wägt einem Me­di­en­be­richt zu­fol­ge, Un­fall­flucht ohne Per­so­nen­scha­den...
28/04/2023



Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um er­wägt einem Me­di­en­be­richt zu­fol­ge, Un­fall­flucht ohne Per­so­nen­scha­den nicht mehr als Straf­tat zu be­han­deln. Wer bei einem Au­to­un­fall nur einen Sach­scha­den an­rich­te und flüch­te, würde dann nur eine Ord­nungs­wid­rig­keit be­ge­hen. Schutzzweck der Vorschrift sei weder die bessere Strafverfolgung noch die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Strafandrohung diene allein dem Schutz zivilrechtlicher Ansprüche der Geschädigten, so eine Stellungnahme des DAV (Deutscher Anwaltsverein). Unabhängig davon, ob § 142 oder Teile davon künftig tatsächlich aus dem StGB gestrichen werden könnte, bietet sich diese Materie trefflich für eine Diskussion in der mündlichen Prüfung an.

  Mit Urteil vom 27.03.23 (Az 9 U 52/22) hat das OLG Oldenburg einen Fall entschieden, der sich gut für eine Examensklau...
14/04/2023



Mit Urteil vom 27.03.23 (Az 9 U 52/22) hat das OLG Oldenburg einen Fall entschieden, der sich gut für eine Examensklausur eignet. Ein Sportwagen-Fan hatte einen Lamborghini erworben, den er nun aufgrund des Urteils an den tatsächlichen Eigentümer herausgeben muss. Die Besonderheit war, dass der Käufer den Wagen mitten in der Nacht auf einem Tankstellenparkplatz begutachtet und später in einem Schnellimbiss mit 70.000,- in bar bezahlt hatte (unter Inzahlungnahme des alten Lamborghini des Käufers für 60.000,-). Der Kläger ist Spanier, der sein Auto an eine Agentur vermietet hatte, die den Wagen weitervermietet hatte. Nach dem Ende der Mietzeit wurde der Wagen jedoch nicht zurückgegeben, sondern landete auf der Plattform mobile.de. Die rechtliche Frage war nun, ob der Käufer das Eigentum nach § 932 BGB gutgläubig erwerben konnte. Das OLG wertete die Gesamtumstände nun als zwielichtig und auffällig, so dass der Käufer hätte stutzig werden müssen. Es ergaben sich laut Gericht auffällige Abweichungen der Schreibweise des Namens und der Adresse in dem Kaufvertrag und den Zulassungsbescheinigungen. Der Käufer hätte auch deshalb besondere Vorsicht walten lassen müssen, da es sich um ein Luxusfahrzeug handele, das erst wenige Tage zuvor in Deutschland zugelassen worden war. Nach Ansicht des Gerichts scheidet ein gutgläubiger Erwerb in Anbetracht all dieser Umstände aus.

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