12/05/2025
+++ FREISPRUCH VOM VORWURF DES MEHRFACHEN GEWERBSMÄßIGEN KFZ-DIEBSTAHLS +++
Am späten Vormittag ging es heute am Amtsgericht Rostock in den vierten und letzten Hauptverhandlungstermin eines von mir schon länger betreuten Verfahrens.
Bereits im Jahr 2023 erreichte mich der Anruf eines Mandanten, der am frühen Morgen unerbetenen Besuch von mehreren Beamten des LKA bekam. Diese standen mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Tür. Es herrschte der dringende Tatverdacht des Diebstahls/der Hehlerei mit Kraftfahrzeugen. Mein Mandant habe ein Motorsteuergerät eines als gestohlen gemeldeten Pkw an einen Dritten verkauft. Als dieser das Steuergerät dann in einer Fachwerkstatt einbauen lassen wollte, begannen sämtliche Alarmglocken zu läuten.
Ohne große Umschweife gingen die Beamten frisch ans Werk und stellten die Geschäftsräume meines Mandanten komplett auf den Kopf. Währenddessen begab ich mich umgehend zum Ort des Geschehens. Weitere Teile zu dem Pkw, aus dem auch das Steuergerät stammt, konnten während der Durchsuchung nicht aufgefunden werden. Dafür aber ein kompletter - völlig anderer - Pkw, der als gestohlen gemeldet war. In den darauffolgenden Tagen nahmen die Ermittlungsbehörden meinen Mandanten dann wohl noch einmal ganz genau unter die Lupe. Und siehe da: Das Mobiltelefon meines Mandanten hatte sich einmal in eine Funkzelle eingeloggt, die ein Gebiet abdeckte, in dem zu dieser Zeit ein weiterer Pkw-Diebstahl stattfand. Es folgte eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in einem Fall sowie in zwei weiteren Fällen wahlweise wegen gewerbsmäßigen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei.
Während des laufenden Prozesses wendete sich dann das Blatt. Hier konnte durch entsprechende Zeugenaussagen die Unschuld meines Mandanten bewiesen werden. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest: Das als gestohlen gemeldete Motorsteuergerät war noch vor dem späteren Diebstahl des Pkw im Auftrag des Geschädigten von meinem Mandanten ausgewechselt worden. Dann verblieb das Motorsteuergerät bei meinem Mandanten, welcher später selbst nicht mehr wusste, wo er dieses überhaupt her hat. Schließlich verkaufte er es. Der bei der Durchsuchung aufgefundene und als gestohlen gemeldete Pkw war hingegen kurz vor der Durchsuchung von einem Kunden zur Durchführung von Reparaturarbeiten auf das Firmengelände meines Mandanten verbracht worden. Und das Signal des Handys meines Mandanten in derselben Funkzelle, in der zu dieser Zeit ein weiterer Diebstahl stattfand?! Wie es der Zufall so will, hatte mein Mandant genau zu dieser Zeit einen Notdiensteinsatz in dem betroffenen Gebiet.
Dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft konnte sich die Verteidigung nach alledem nur anschließen und forderte ebenso einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen, der dann auch ausgeurteilt wurde. Aufgrund Rechtsmittelverzichts ist das Urteil sofort rechtskräftig und mein Mandant somit von sämtlichen Existenzängsten, vor allem in Bezug auf seine fragliche Eignung als Gewerbetreibender im Falle einer Verurteilung, frei geworden.
Falls auch ihr einmal frühmorgendlichen ungebeten Besuch erhalten solltet, meldet euch gern bei uns. Wir stehen bei!
Euer Felix