27/01/2026
Familienrecht aktuell: Nutzungsvergütung für Haushaltsgegenstände bei Trennung
Was passiert mit gemeinsam genutzten Haushaltsgegenständen wie dem Familienauto, wenn sich Ehepartner trennen? Wer darf es nutzen und zu welchen Bedingungen?
🧑⚖️ Der BGH (Beschluss vom 24.09.2025 – XII ZB 114/25) hat klargestellt:
➡️ Gerichte können auch ohne Antrag oder Zahlungsaufforderung eine Nutzungsvergütung festsetzen, wenn einem Ehegatten z. B. das Familienfahrzeug zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird.
➡️ Dabei ist entscheidend, ob ein wirtschaftlicher Vorteil vorliegt und ob dieser ausgeglichen werden muss.
➡️ Die Höhe der Vergütung muss auf einer nachvollziehbaren Grundlage beruhen, z. B. Nutzwert des Fahrzeugs, Einkommen, Unterhaltspflichten und Zustand des Gegenstands.
💡 Fazit: Trennung bedeutet nicht, dass ein Partner automatisch Anspruch auf „kostenfreie“ Nutzung gemeinsamer Dinge hat. Die Gerichte achten auf Billigkeit und Ausgleich.