Rechtsanwältin Aschenbrenner

Rechtsanwältin Aschenbrenner Lösung Ihrer rechtlichen Probleme! Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Migrationsrecht

02/06/2026

Anhörung des Kindes im Verfahren – was bedeutet das eigentlich?

In kindschaftsrechtlichen Verfahren kann das Gericht das Kind persönlich anhören, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen.

Dabei geht es nicht darum, dem Kind die Entscheidung aufzubürden. Maßgeblich ist vielmehr, den Willen, die Bindungen und die persönliche Situation des Kindes besser zu verstehen.

Die Anhörung erfolgt alters- und entwicklungsangemessen. Entscheidend ist stets das KINDESWOHL.

Für ELTERN ist wichtig:
Die Anhörung ist kein „Verhör“ und kein Mittel, um das Kind in einen Loyalitätskonflikt zu bringen.
Vielmehr soll das Gericht eine tragfähige Grundlage für seine Entscheidung erhalten.

FAZIT:
Die Anhörung des Kindes dient dazu, die Perspektive des Kindes im Verfahren angemessen zu berücksichtigen – rechtlich sensibel und am Kindeswohl orientiert.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte oder die Durchsetzung von Rechten wendet euch bitte persönlich an meine Kanzlei.

21/05/2026
13/05/2026

VERFAHRENSBEISTAND UND UMGANGSPFLEGER – wer macht eigentlich was?


Wenn es um Streitigkeiten zum Sorgerecht, Umgangsrecht oder den Aufenthalt eines Kindes geht, tauchen oft zwei Begriffe auf:
Verfahrensbeistand und Umgangspfleger. Viele verwechseln diese Rollen – dabei haben sie ganz unterschiedliche Aufgaben.


Der VERFAHRENSBEISTAND wird vom Familiengericht bestellt, um die Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren wahrzunehmen. Er wird deshalb oft auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. Seine Aufgabe ist es, mit dem Kind zu sprechen, sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und dem Gericht die Sichtweise sowie die Interessen des Kindes zu vermitteln. Er entscheidet aber nicht selbst.


Der UMGANGSPFLEGER hat eine andere Funktion. Er kann vom Gericht eingesetzt werden, wenn es konkrete Probleme bei der Durchführung des Umgangs gibt. Das ist insbesondere dann relevant, wenn ein Elternteil den Umgang verhindert oder die Kommunikation zwischen den Eltern so belastet ist, dass Umgangskontakte ohne Unterstützung nicht verlässlich umgesetzt werden können. Der Umgangspfleger soll dann helfen, den gerichtlich geregelten Umgang praktisch durchzusetzen und zu begleiten.

Du bist unsicher, welche Rolle in deinem familiengerichtlichen Verfahren relevant ist oder was eine Bestellung konkret bedeutet? Ich unterstütze dich gerne bei der rechtlichen Einordnung und Vertretung im Familienrecht.



Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte oder die Durchsetzung von Rechten wendet euch bitte persönlich an meine Kanzlei.

Verhandlung am Arbeitsgericht Regensburg
12/05/2026

Verhandlung am Arbeitsgericht Regensburg

11/05/2026

Schönes Wochenende 🌷🌷🌷
08/05/2026

Schönes Wochenende 🌷🌷🌷

04/05/2026

Wenn das Familiengericht über Sorgerecht, Umgang oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheidet, steht nicht der Konflikt der Eltern im Mittelpunkt, sondern allein das KINDESWOHL.

Geprüft wird insbesondere, welche Regelung dem Kind die größte Stabilität, Förderung und Sicherheit bietet.
Dabei können unter anderem die Bindungen des Kindes, seine gewohnte Lebenssituation, die Erziehungsfähigkeit der Eltern, die Fähigkeit zur Kooperation sowie – je nach Alter und Reife – auch der Wille des Kindes eine Rolle spielen.

Maßgeblich ist stets der Einzelfall. Eine pauschale Lösung gibt es nicht.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte oder die Durchsetzung von Rechten wendet euch bitte persönlich an meine Kanzlei.

Letzte Verhandlung im April am AG Regensburg 💪💪💪
29/04/2026

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27/04/2026

Anlaufstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt:

1. Polizei (Notruf 110): Soforthilfe bei akuter Gefahr und zur Einleitung von Schutzmaßnahmen.

2. Frauenhäuser: Schutz und Unterkunft für Frauen und deren Kinder, die von Gewalt betroffen sind.
Bundesweites Hilfetelefon vermittelt Kontakte (08000 116 016).

3. Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (08000 116 016): Kostenlose, anonyme Beratung rund um die Uhr – auch online unter www.hilfetelefon.de.

4. Weißer Ring e.V.: Opferhilfe und Beratung für Betroffene von Gewalt (www.weisser-ring.de).

5. Beratungsstellen vor Ort: Caritas, Diakonie, pro familia, AWO und andere bieten psychosoziale und rechtliche Beratung.

6. Jugendamt: Unterstützung bei Gefährdung von Kindern und Jugendlichen.

7. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte: Rechtliche Beratung und Vertretung im Gewaltschutzverfahren.

8. Familiengericht: Antragstellung auf Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Diese Anlaufstellen bieten schnelle und professionelle Hilfe. Zögert nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte oder die Durchsetzung von Rechten wendet euch bitte persönlich an meine Kanzlei.

Letzte Aprilwoche 🌞💐🌷
27/04/2026

Letzte Aprilwoche 🌞💐🌷

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