Rechtsanwältin Aschenbrenner

Rechtsanwältin Aschenbrenner Lösung Ihrer rechtlichen Probleme! Rechtsanwältin für Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht und Migrationsrecht

18/06/2026
17/06/2026

Viele Kinder fragen sich, ob sie für die Pflege- oder Heimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen. Die rechtliche Antwort lautet: Nicht automatisch.

Eine Verpflichtung zum Elternunterhalt kommt regelmäßig erst dann in Betracht, wenn die Eltern ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können und das unterhaltspflichtige Kind überhaupt leistungsfähig ist.

Zudem gilt grundsätzlich die maßgebliche 100.000-EUR-Grenze beim jährlichen Bruttoeinkommen.

Entscheidend ist daher immer eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls.

Du bist unsicher, ob in deinem Fall Elternunterhalt verlangt werden kann? Lass die Voraussetzungen und etwaige Einwendungen frühzeitig anwaltlich prüfen.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte oder die Durchsetzung von Rechten wendet euch bitte persönlich an meine Kanzlei.

12/06/2026

Kein oder unregelmäßiger Kindesunterhalt? Dann kann Unterhaltsvorschuss in Betracht kommen.

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von alleinerziehenden Elternteilen, wenn der andere Elternteil keinen, nicht regelmäßig oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt.

Anspruchsberechtigt ist nicht der betreuende Elternteil selbst, sondern das Kind.

Voraussetzung ist insbesondere, dass das Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil nicht ausreichend Barunterhalt erhält.

Der Unterhaltsvorschuss muss beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Wichtig ist:
Der Anspruch hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen des Unterhaltsvorschussgesetzes ab. Deshalb sollte immer geprüft werden, ob im konkreten Fall sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.



Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte oder die Durchsetzung von Rechten wendet euch bitte persönlich an meine Kanzlei.

08/06/2026

Gerichtliche Umgangsregelungen sind verbindlich.

Wer Termine eigenmächtig absagt, verschiebt oder dauerhaft vereitelt, handelt nicht bloß „unfair“, sondern unter Umständen rechtswidrig.

Wenn sich Lebensumstände geändert haben, gilt:

Nicht selbst neu regeln.

Sondern die bestehende Entscheidung rechtlich prüfen und gegebenenfalls abändern lassen.

Im Mittelpunkt steht dabei immer das Kindeswohl.

Wer besonnen und rechtlich sauber vorgeht, schützt nicht nur die eigenen Rechte, sondern vor allem die Stabilität für das Kind.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte oder die Durchsetzung von Rechten wendet euch bitte persönlich an meine Kanzlei.

02/06/2026

Anhörung des Kindes im Verfahren – was bedeutet das eigentlich?

In kindschaftsrechtlichen Verfahren kann das Gericht das Kind persönlich anhören, um sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen.

Dabei geht es nicht darum, dem Kind die Entscheidung aufzubürden. Maßgeblich ist vielmehr, den Willen, die Bindungen und die persönliche Situation des Kindes besser zu verstehen.

Die Anhörung erfolgt alters- und entwicklungsangemessen. Entscheidend ist stets das KINDESWOHL.

Für ELTERN ist wichtig:
Die Anhörung ist kein „Verhör“ und kein Mittel, um das Kind in einen Loyalitätskonflikt zu bringen.
Vielmehr soll das Gericht eine tragfähige Grundlage für seine Entscheidung erhalten.

FAZIT:
Die Anhörung des Kindes dient dazu, die Perspektive des Kindes im Verfahren angemessen zu berücksichtigen – rechtlich sensibel und am Kindeswohl orientiert.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte oder die Durchsetzung von Rechten wendet euch bitte persönlich an meine Kanzlei.

13/05/2026

VERFAHRENSBEISTAND UND UMGANGSPFLEGER – wer macht eigentlich was?


Wenn es um Streitigkeiten zum Sorgerecht, Umgangsrecht oder den Aufenthalt eines Kindes geht, tauchen oft zwei Begriffe auf:
Verfahrensbeistand und Umgangspfleger. Viele verwechseln diese Rollen – dabei haben sie ganz unterschiedliche Aufgaben.


Der VERFAHRENSBEISTAND wird vom Familiengericht bestellt, um die Interessen des Kindes im gerichtlichen Verfahren wahrzunehmen. Er wird deshalb oft auch als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. Seine Aufgabe ist es, mit dem Kind zu sprechen, sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und dem Gericht die Sichtweise sowie die Interessen des Kindes zu vermitteln. Er entscheidet aber nicht selbst.


Der UMGANGSPFLEGER hat eine andere Funktion. Er kann vom Gericht eingesetzt werden, wenn es konkrete Probleme bei der Durchführung des Umgangs gibt. Das ist insbesondere dann relevant, wenn ein Elternteil den Umgang verhindert oder die Kommunikation zwischen den Eltern so belastet ist, dass Umgangskontakte ohne Unterstützung nicht verlässlich umgesetzt werden können. Der Umgangspfleger soll dann helfen, den gerichtlich geregelten Umgang praktisch durchzusetzen und zu begleiten.

Du bist unsicher, welche Rolle in deinem familiengerichtlichen Verfahren relevant ist oder was eine Bestellung konkret bedeutet? Ich unterstütze dich gerne bei der rechtlichen Einordnung und Vertretung im Familienrecht.



Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte oder die Durchsetzung von Rechten wendet euch bitte persönlich an meine Kanzlei.

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Regensburg

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