Rechtsanwälte Dr. Albert und Oygün

Rechtsanwälte Dr. Albert und Oygün Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwalt für Strafrecht Diese ist auch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Inhaltlich Verantwortlich:
Jahn-Rüdiger Albert
Sevtap Oygün
Gustav-Schickedanz-Str. 7
90762 Fürth

Telefon (09 11) 23 99 166 - 0
Telefax (09 11) 23 99 166 - 6
E-Mail: [email protected]
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Rechtsanwälte sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Straße 115
90429 Nürnberg. Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt Jahn-Rüdiger Albert trägt die Berufsbezeichnung Recht

sanwalt, Bundesrepublik Deutschland und Fachanwalt für Strafrecht, Bundesrepublik Deutschland. Frau Rechtsanwältin Alexandra Tengel-Schlichting trägt die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin, Bundesrepublik Deutschland. Frau Rechtsanwältin Sevtap Oygün trägt die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Bundesrepublik Deutschland. Berufsrecht:
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei Rechtsanwälte aob unterliegen den berufsrechtlichen Regeln und Vorschriften für Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
- Geldwäschebekämpfungsgesetz (GWG)
Sämtliche berufsrechtliche Vorschriften können einschließlich der vollständigen Gesetzestexte abgerufen werden auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de/seiten/06.php. Außergerichtliche Streitschlichtung:
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltsschaft finden Sie unter
http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de. Berufshaftpflichtversicherung:
Für Rechtsanwalt Jahn-Rüdiger Albert: ERGO Versicherung, 40198 Düsseldorf; Geltungsbereich: Beratung und Vertretung in der Bundesrepublik und im innereuropäischen Ausland (EU)
Für Rechtsanwältin Sevtap Oygün: ERGO Versicherung, 40198 Düsseldorf; Geltungsbereich: Beratung und Vertretung in der Bundesrepublik und im innereuropäischen Ausland (EU)
Für Rechtsanwältin Alexandra Tengel-Schlichting: HDI-Gerling Firmen- und Privatversicherungs AG; Geltungsbereich: Beratung und Vertretung in der Bundesrepublik und im innereuropäischen Ausland (EU)

Rechtsanwalt Dr. Jahn-Rüdiger Albert referierte heute bei der Initiative bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafvert...
21/05/2026

Rechtsanwalt Dr. Jahn-Rüdiger Albert referierte heute bei der Initiative bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger zum Thema "Folgen strafrechtlicher Verurteilungen auf das Aufenthaltsrecht" im Eine-Welt-Haus München.

29/06/2022
In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR) erscheint eine Besprechung des Bes...
24/03/2022

In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR) erscheint eine Besprechung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichte vom 6.12.2021 (2 BvR 860/21) von Rechtsanwalt Dr. Jahn-Rüdiger Albert.

Dr. Albert erläutert darin die Bedeutung des Beschlusses für Ausweisungen von nicht-deutschen Staatsangehörigen nach strafrechtlicher Verurteilung. Das Gericht hat die Anforderungen an Ausweisungen im Falle von strafrechtlichen Bewährungsentscheidungen nochmals verschärft und den Verwaltungsgerichten Grenzen bei schematischen Entscheidungen gesetzt. Auch hat es deutlich gemacht, dass der Rechtsweg für Betroffene nicht eingeschränkt werden darf, indem gewichtige Prognoseentscheidungen in lediglich summarischen Verfahrensstadien getroffen werden.

Rechtsanwalt Dr. Albert: "Die Entscheidung hat enorme praktische Bedeutung für Ausweisungsverfahren. Allerdings müssen im Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren die richtigen Anträge gestellt und der erforderliche Weg für den Betroffenen professionell erarbeitet werden. Aufgrund des mit einer Ausweisung einhergehenden Aufenthaltsverbots für Deutschland und des gravierenden Grundrechtsengriffs ist daher die sofortige Einschaltung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich auf Ausweisungsverfahren spezialisiert haben, unerlässlich."

BVerfG, Beschl. v. 6.12.2021, 2 BvR 860/21Ausweisungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Abweichung von der Prognose des Strafgerichts; Pflicht zur Nennung von Tatsachen

In der aktuellen Ausgabe der Fach-Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik ist ein Beitrag von Rechtsanwalt D...
06/05/2021

In der aktuellen Ausgabe der Fach-Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik ist ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Albert veröffentlicht worden.

Dieser trägt den Titel "Generalpräventive Ausweisung? – Zum Erfordernis der konkreten Gefahr als Tatbestandsvoraussetzung der Ausweisung nach § 53 AufenthG".

In der Abhandlung wird die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kritisch beleuchtet. Ob ausländische Staatsangehörige zur Abschreckung ausgewiesen werden dürfen, wenn sie straffällig geworden sind, gehört seit Jahrzehnten zu den umstrittensten Fragen des Aufenthaltsrechts.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Albert ist sie aus systematischen Gründen unzulässig. Denn die Ausweisung ist eine Gefahrenabwehrmaßnahme, die stets eine konkrete Gefahr durch den Betroffenen voraussetzt. Die Generalprävention betrifft dagegen abstrakte Gefahren durch andere Personen.

Dr. Jahn-Rüdiger Albert, FürthGeneralpräventive Ausweisung? – Zum Erfordernis der konkreten Gefahr als Tatbestandsvoraussetzung der Ausweisung nach § 53 AufenthG

Fortbildung in Pandemiezeiten. Heute "Update Strafrecht 2021: Aktuelle Entscheidungen und neue Entwicklungen im materiel...
13/03/2021

Fortbildung in Pandemiezeiten. Heute "Update Strafrecht 2021: Aktuelle Entscheidungen und neue Entwicklungen im materiellen Strafrecht und Strafprozessrecht". Für unsere Mandatinnen und Mandanten immer auf dem aktuellen Stand.

Heute ist der internationale Tag der Menschenrechte. Die allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde am 10.12.1948 vo...
10/12/2020

Heute ist der internationale Tag der Menschenrechte. Die allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde am 10.12.1948 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als Resolution beschlossen.

Auch in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik ist an ihre Beachtung durch Verwaltung und Justiz immer wieder zu erinnern.

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." So lautet Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Erstmals wurden am 10. Dezember 1948 für alle Menschen gültige Rechte festgeschrieben. Den genauen Wortlaut der 30 Artikel finden Sie hier.

Bundesverfassungsgericht erhöht Anforderung an Ausweisung faktischer InländerIn einer neuen Entscheidung des Bundesverfa...
19/09/2020

Bundesverfassungsgericht erhöht Anforderung an Ausweisung faktischer Inländer

In einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erhöht dieses die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Ausweisung. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen wird von dem Verfassungsgericht mit harschen Worten aufgehoben. Das BVerfG betont in der Entscheidung die Bedeutung der Abwägung und der Gefahrenprognose.

Das BVerfG geht zwar davon aus, dass für sogenannte "faktische Inländer", also Bürger, die in Deutschland geboren oder als Kleinkind eingereist sind, kein generelles Ausweisungsverbot bestehe. Allerdings müsse die besondere Härte, die eine Ausweisung und damit verbundene Abschiebung für faktische Inländer darstellt, angemessen berücksichtigt werden. Nicht nur aus dem Unionsrecht, sondern auch aus dem Verfassungsrecht und Konventionsrecht (Europäische Menschenrechtskonvention) folgt nach Auffassung des Gerichts daher, dass eine auf den konkreten Einzelfall bezogene individuelle Gefahrenprognose erstellt werden müsse. Dabei seien auch aktuelle Tatsachen zu berücksichtigen, die die Annahme einer Gefahr entfallen lassen oder nicht unerheblich vermindern können, zu berücksichtigen, so das BVerfG.

Rechtsanwalt Dr. Albert stellt hierzu fest: "Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Bedeutung einer individuellen Gefahrenprognose betont. Trotz Kritik an seiner Rechtsprechung bleibt es dabei, dass bei Feststellung einer positiven Sozialprognose in strafvollstreckungsrechtliche Entscheidungen von den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten nur unter engen Grenzen von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden darf."

Rechtsanwalt Dr. Albert hat zur Frage der Gefahrenprognose im Ausweisungsrecht nach strafrechtlicher Verurteilung im Dezember 2019 seine Disseration abgeschlossen. Nach seiner Auffassung stellt die neue Entscheidung des Verfassungsgerichts eine deutliches Zeichen an die Verwaltungsgerichte dar, dass auch künftig Entscheidungen mit schematischer Gefahrenprognose aufgehoben werden. Rechtsanwalt Dr. Albert: "Für die Praxis besonders wichtig ist, dass das Verfassungsgericht andeutet, dass positives Nachtatverhalten stärker als günstiges Prognosemerkmal berücksichtigt werden muss. Auch betont das Gericht nochmals, dass von Prognosen durch besonders fachkundige Stellen nur aufgrund einer breiteren Tatsachengrundlage abgewichen werden darf. Häufig ist jedoch zu sehen, dass nicht Tatsachen, sondern Wertungen die Grundlage für ein Abweichen von Prognosen darstellen, was mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Einklang zu bringen ist."

(BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25.08.2020, 2 BvR 640/20)

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Druckfrisch ist heute das Buch "Gefahrenprognose im Ausweisungsrecht nach strafrechtlicher Verurteilung" von Rechtsanwal...
30/07/2020

Druckfrisch ist heute das Buch "Gefahrenprognose im Ausweisungsrecht nach strafrechtlicher Verurteilung" von Rechtsanwalt Dr. Jahn-Rüdiger Albert eingetroffen. Es ist in der Reihe "Erlanger Schriften zum Öffentlichen Recht" erschienen.

Es wird in Kürze in den Bestand der Universitätsbibliothek Erlangen zum Abschluss der Dissertation aufgenommen werden und im Buchhandel zu erwerben sein.

Für unsere Mandantinnen und Mandanten immer auf der Höhe der Zeit...
27/06/2020

Für unsere Mandantinnen und Mandanten immer auf der Höhe der Zeit...

27/03/2020

Während der Ausgangsbeschränkung: -Beratung im Video-Chat!
Für alle jungen Menschen bis 26 Jahre aus und Umgebung.

Im Moment gibt es wegen dem Corona-Virus eine Ausgangsbeschränkung. Wir möchten euch aber gerne weiterhin eine rechtliche Erstberatung ermöglichen. Deshalb bieten wir euch, solange ihr nicht zu uns kommen dürft, einen Video-Chat an. Und so geht's:

- Schickt uns bitte (per Mail oder WhatsApp) die Mailadresse von dem-/derjenigen, der/die eine Beratung braucht.
- Dazu einen kurzen Satz, um welches Thema es geht.
- Wir leiten das an einen Anwalt weiter.
- Der Anwalt schickt euch zu einem festen Termin einen Link zum Chat.
- Link anklicken und Zugriff auf Kamera und Mikrofon freigeben.

Dann kann es losgehen :-).

Datenschutzhinweis: Die Mailadressen werden mit Zustandekommen der Beratung wieder gelöscht. Ihr könnt auch widersprechen, wenn ihr eure Mailadresse rausgegeben habt und doch nicht mehr beraten werden wollt.

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