Rechtsanwaltsbüro Kahl

Rechtsanwaltsbüro Kahl Unsere Kanzlei berät Sie in verschiedenen Rechtsgebieten, u. a. Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

Unsere seit 1991 in Neubrandenburg etablierte Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende, individuelle, auf Ihre Interessen ausgerichtete rechtliche Betreuung, auch überregional. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in den Bereichen: Strafrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arzthaftungsrecht, Markenrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht und allgemeines Z

ivilrecht. Hohes Engagement, Effizienz und Einfühlungsvermögen sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Unser Kanzleiteam besticht durch seinen schnellen, freundlichen und zuverlässigen Service. Kurzfristige Terminvereinbarungen und ausführliche Beratungsgespräche sind jederzeit möglich. In dringenden Fällen führen wir auch Hausbesuche durch. Oberstes Ziel unserer Tätigkeit ist es, die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Wir sind nur zufrieden, wenn Sie es auch sind. Dementsprechend sind wir offen für all Ihre Fragen, Wünsche und Probleme.

Wir sind auf der Suche nach einer/m Auszubildenden für 2023 und freuen uns auf Bewerbungen per E-Mail oder Post
20/04/2023

Wir sind auf der Suche nach einer/m Auszubildenden für 2023 und freuen uns auf Bewerbungen per E-Mail oder Post

Bundesagentur für Arbeit - Jobsuche

20/12/2022

Unsere Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr:

Freitag, 23.12.2022: 8:00 - 12:00 Uhr
26.12.2022-30.12.2022: geschlossen

Unsere "Notfall"-Telefonnummern finden Sie hier:
https://www.kanzleikahl.de/kontakt/

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! 🎅🎄

0395 / 566 50 53 0395 / 544 22 15 In dringenden Fällen: Rechtsanwalt Joachim Kahl: 0171/4150718 Rechtsanwalt Enrico Kahl: 0160/93808474

22/08/2022

Dürfen bei Facebook Bilder geteilt werden? Wie ist es mit eigens erstellten Bildern, auf denen andere Menschen zu sehen sind? Und muss ich die Quelle angeben, wenn ich ein Bild aus dem Netz poste? Alles, was bei Facebook-Bildern zu beachten ist.

22/12/2021

Unsere Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr

Do., 23.12.2021: 8:00 - 14:00 Uhr
Fr., 24.12.2021 - Fr., 31.12.2021: geschlossen

Unsere "Notfall"-Telefonnummern finden Sie hier:
https://www.kanzleikahl.de/kontakt/

Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! 🎅🎄

0395 / 566 50 53 0395 / 544 22 15 In dringenden Fällen: Rechtsanwalt Joachim Kahl: 0171/4150718 Rechtsanwalt Enrico Kahl: 0160/93808474

16/08/2021

Schulranzen, Zahnspange, Nachhilfeunterricht, Klassenfahrt - wer von den beiden Elternteilen in einer Trennungsfamilie muss für diese und ähnliche Kosten aufkommen? Deckt der Kindesunterhalt diese Kosten ab oder fallen sie unter den Mehrbedarf und den Sonderbedarf für ein Kind? Wir beantworten di...

14/12/2020

Sehr geehrte Mandanten,

auch während des Lockdowns sind wir für Sie erreichbar.

Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir zurzeit leider nur in Ausnahmefällen persönliche Besprechungstermine vergeben können - dies natürlich unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen.

Gern können Sie uns per Telefon oder E-Mail kontaktieren.

Vom 24.12.2020 bis 01.01.2021 bleibt unsere Kanzlei geschlossen.
In DRINGENDEN Fällen erreichen Sie uns unter den Notfall-Telefonnummern, siehe www.kanzleikahl.de/kontakt.

Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch!
Bleiben Sie gesund!

11/05/2020

Sehr geehrte Mandanten,

aufgrund der nun verfügten Lockerungen beraten wir Sie künftig auch wieder persönlich in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei.

Wir bitten um Verständnis, dass wir trotzdem auf die Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen bestehen, dies zu Ihrem und zu unserem Schutz.

24/03/2020

Rechtsanwalt Enrico Kahl zur Rechtsberatung in Zeiten der -Krise

23/03/2020

Im Interesse unserer Mandanten haben wir – nach einer kurzen Testphase – entschieden, die sogenannte „Online-Scheidung" nicht weiter anzubieten. Die Gründe hierfür wollen wir Ihnen wie folgt darstellen:

Viele Rechtsanwälte bieten auf Ihrer Homepage als Service die sogenannte „Online-Scheidung" an. Hierzu muss ganz klar gesagt werden, dass bereits der Begriff „Online-Scheidung" irreführend ist. Dem Mandanten wird suggeriert, dass das gesamte Scheidungsverfahren online abläuft. Dies ist natürlich nicht so.

Schaut man sich diese Angebote nämlich näher an, so wird klar, dass lediglich die Aufnahme der Daten (Name und
Anschrift der Beteiligten, gemeinsame Kinder, Trennungsdatum, etc.) online erfolgt.

Das eigentliche Scheidungsverfahren läuft dann allerdings im herkömmlichen Sinne ab. Konkret ist es so, dass der
beauftragte Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag fertigt und diesen bei Gericht einreicht. Je nachdem, ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist oder nicht bzw. ob noch anderweitige Sachen zwischen den Ehegatten zu klären sind (beispielsweise die Klärung des Zugewinnausgleichs, nacheheliche Unterhaltsansprüche, Sorgerechtsprobleme, Umgangsprobleme etc.), bestimmt das Gericht dann früher oder später einen Scheidungstermin. Zu diesem Scheidungstermin müssen die Ehegatten dann zwingend persönlich erscheinen, der antragstellende Mandant mit dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt, soweit der andere Ehegatte auch einen Rechtsanwalt beauftragt hat, erscheint dieser ebenfalls vor Gericht.

Anhand dieser Darstellung sehen Sie, dass die Durchführung einer „Online-Scheidung" keinen Vorteil bietet, da das eigentliche Scheidungsverfahren immer gleich abläuft, egal ob Sie sich „online" scheiden lassen wollen oder in herkömmlicher Art und Weise.

Insbesondere zwei Punkte sind äußerst problematisch:

1.
Soweit Sie das Angebot zur Durchführung der „Online-Scheidung" einer Rechtsanwaltskanzlei annehmen, welche ihren Sitz weiter entfernt von Ihrem Wohnort hat, verhält es sich regelmäßig so, dass die beauftragten Kollegen für den zwingend notwendigen persönlichen Scheidungstermin vor dem örtlich zuständigen Gericht einen Rechtsanwalt als Terminsvertreter vor Ort beauftragen. Sie kommunizieren also im Rahmen Ihrer „Online-Scheidung" mit dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt per Telefon, E-Mail oder auf anderem Wege und müssen dann feststellen, dass zu dem persönlichen Termin möglicherweise ein anderer Rechtsanwalt als Vertreter auftritt.

2.
Noch problematischer ist, dass ein Ehescheidungsverfahren eben nicht per sé „einfach" ist, nur weil man meint, dass man sich im Vorfeld mit dem anderen Ehegatten über alles geeinigt hat. Dies vor allem deshalb, weil – jedenfalls bei einer Ehe, welche länger als drei Jahre gedauert hat – der sogenannte „Versorgungsausgleich" zwingend im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens geklärt werden muss.
Beim Versorgungsausgleich geht es um den Ausgleich von Rentenanwartschaften, welche die Ehegatten während der Ehezeit erworben haben. Dies betrifft sowohl Anrechte im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge, als auch im Rahmen der privaten Vorsorge. Es ist leicht nachvollziehbar, dass beim Versorgungsausgleich erhebliche Werte zur Debatte stehen und dieser Ausgleich weitreichende Folgen für beide Ehegatten hat. Eine umfassende anwaltliche Beratung zu den sich aus dem Versorgungsausgleich ergebenden Problemen inklusive der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten ist unabdingbar und kann nicht durch das Ausfüllen eines „Formulars" ersetzt werden.
Noch komplizierter wird es dann, wenn – neben dem Versorgungsausgleich – weitere Probleme bestehen, sei es die Auseinandersetzung des Vermögens oder Probleme in Bezug auf gemeinsame Kinder. All dies sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Selbstverständlich begreifen auch wir die sich durch das Internet ergebenden Kommunikationsmöglichkeiten als
Vorteil, allerdings muss dieser Vorteil richtig genutzt werden.

Bereits vor längerer Zeit haben wir unser Büro digitalisiert, können also mit unseren Mandanten über alle gängigen
Medien in Verbindung treten.

Sollten Sie also gehindert sein, einen persönlichen Beratungstermin in unseren Kanzleiräumlichkeiten
wahrzunehmen, so besteht selbstverständlich die Möglichkeit der Kommunikation über E-Mail, Skype, WhatsApp etc.
Wir informieren Sie hierzu gerne im Rahmen eines für sie unverbindlichen und kostenfreien Informationsgesprächs.

An dieser Stelle möchten wir Sie noch über die möglichen Kosten eines Scheidungsverfahrens im Vergleich mit einer sogenannten „Online-Scheidung" informieren.

Mitnichten ist es so, dass eine „Online-Scheidung" kostengünstiger wäre als eine herkömmliche Scheidung. Es entstehen für Sie genau die gleichen Kosten. Wie bereits bemerkt, handelt es sich bei der „Online-Scheidung" nämlich nur um die internetgestützte Aufnahme Ihrer persönlichen Daten zur Erstellung eines Scheidungsschriftsatzes. Ob Sie diese Daten per Online-Formular, telefonisch, per Skype oder im Rahmen einer persönlichen Beratung übermitteln, wirkt sich auf die Kosten nicht aus.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Kostenangebot für die von Ihnen beabsichtigte Ehescheidung.

Zu guter Letzt weisen wir darauf hin, dass für Rechtsanwälte das sogenannte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gilt, welches die Rechtsanwaltsgebühren bundeseinheitlich geregelt. Im Ergebnis kostet jeder Rechtsanwalt gleich viel, da er gehalten ist, ausschließlich nach dem RVG abzurechnen.

Bitte beachten Sie Vorstehendes, bevor sie einen Rechtsanwalt mit der Durchführung ihrer Ehescheidung beauftragen.

23/03/2020

Auch in Zeiten der Corona-Krise sind wir für Sie erreichbar.

Nicht nur aufgrund des elektronischen Rechtsverkehrs, sondern auch aufgrund der Umstellung unseres Büros auf eine elektronische Aktenführung, ist die fristgerechte Einreichung der Schriftsätze – sowohl aus der Kanzlei als
auch aus dem Homeoffice – weiterhin gewährleistet.

Um nicht nur Ihre, sondern auch unsere Gesundheit nicht zu gefährden, bitten wir Sie, von persönlichen Kontakten Abstand zu nehmen. Wir sind wie gewohnt für Sie telefonisch erreichbar. Weiterhin bieten wir Ihnen ab sofort die Rechtsberatung über Skype an. Vereinbaren Sie hierzu bitte vorab einen Termin mit unserem Büro.

Gern können Sie uns auch WhatsApp-Nachrichten zukommen lassen (Rechtsanwalt Enrico Kahl: 0160/93808474).

Bezüglich der entstehenden Gebühren möchten wir auch nochmals auf die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch die Beantragung von Beratungshilfe sowie der Prozess-/Verfahrenskostenhilfe hinweisen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unser Büro.

Adresse

Goethestraße 1
Neubrandenburg
17033

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

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