15/05/2026
Viele Arbeitsverträge enthalten Formulierungen wie „Mit dem Gehalt sind etwaige Überstunden abgegolten“. Auf den ersten Blick wirkt das eindeutig, rechtlich ist es das jedoch häufig nicht.
⚖️ Rechtslage in Deutschland:
Pauschale Überstundenabgeltungsklauseln sind nur dann wirksam, wenn sie klar und verständlich formuliert sind und für den Arbeitnehmer erkennbar ist, welcher Umfang an Mehrarbeit damit erfasst sein soll. Fehlt diese Transparenz, kann die Klausel im Einzelfall unwirksam sein.
Was das bedeutet: In vielen Fällen besteht dann trotz entsprechender Vertragsklausel ein Anspruch auf gesonderte Vergütung oder Freizeitausgleich für geleistete Überstunden - sofern diese nachweisbar sind und angeordnet oder geduldet wurden.
Beispiel für eine oft unwirksame Klausel:
„Mit dem monatlichen Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten.“
👉 Problem:
Diese Formulierung ist in vielen Fällen zu unbestimmt, weil nicht klar ist, wie viele Überstunden konkret erfasst sein sollen.
Beispiel für eine eher wirksame Klausel:
„Mit dem monatlichen Gehalt sind bis zu 10 Überstunden pro Monat abgegolten.“
👉 Vorteil:
Hier ist der Umfang der erfassten Überstunden klar begrenzt und nachvollziehbar, was die Wirksamkeit deutlich wahrscheinlicher macht.
⚠️ Wichtig in der Praxis:
• Überstunden müssen grundsätzlich nachweisbar
sein
• entscheidend ist oft die Anordnung, Billigung oder
Duldung durch den Arbeitgeber
• ohne Dokumentation entstehen in der Praxis
häufig Beweisprobleme
👉 Nicht jede Formulierung im Arbeitsvertrag ist automatisch wirksam. Gerade bei Überstundenklauseln lohnt sich eine genaue rechtliche Prüfung