11/08/2026
Stell dir vor, ein Unternehmen kündigt gleich mehreren Mitarbeitern. Betriebsbedingt. Alles scheint auf den ersten Blick korrekt.
Aber dann stellt sich heraus: Bei der Massenentlassungsanzeige wurde ein entscheidender Fehler gemacht.
Und genau dieser Fehler kann dazu führen, dass die Kündigungen unwirksam sind.
Das BAG hat seine Rechtsprechung hierzu 2026 weiter konkretisiert.
Mit den Entscheidungen im April 2026 hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt:
Wird eine erforderliche Massenentlassungsanzeige gar nicht erstattet oder wird sie zu früh – also vor Abschluss des vorgeschriebenen Konsultationsverfahrens – eingereicht, kann das die Kündigung zu Fall bringen.
Was ich daran besonders wichtig finde:
Wenn viele Menschen gleichzeitig ihren Arbeitsplatz verlieren, geht es nicht nur um Zahlen und Formalitäten. Für jeden Einzelnen kann diese Kündigung eine enorme Veränderung bedeuten.
Deshalb lohnt sich der genaue Blick.
Wenn du im Rahmen einer größeren Entlassungswelle gekündigt wirst, sollte nicht nur geprüft werden, warum dir gekündigt wurde. Auch das Verfahren rund um die Massenentlassungsanzeige kann entscheidend sein.
Und noch etwas: Nach Zugang einer Kündigung bleiben grundsätzlich nur drei Wochen, um Kündigungsschutzklage zu erheben.
Aber: Das BAG hat am 25. Juni 2026 noch einmal nachgeschärft:
Nicht jeder Fehler in einer Massenentlassungsanzeige macht automatisch alle Kündigungen unwirksam. Eine geringfügig zu hoch angegebene Zahl der geplanten Entlassungen war im entschiedenen Fall unschädlich.
Heißt also:
Fehler ist nicht gleich Fehler.
Umso wichtiger ist es, sich den konkreten Ablauf anzusehen, bevor man eine Kündigung einfach hinnimmt.
Speichere dir den Beitrag, falls du selbst betroffen bist – oder schick ihn jemandem, für den er gerade wichtig sein könnte.