20/09/2026
Diese Unterschrift im Aufhebungsvertrag kann Arbeitnehmer tausende Euro kosten.
Und trotzdem erlebe ich immer wieder, dass Aufhebungsverträge innerhalb weniger Minuten unterschrieben werden.
Der Arbeitgeber legt den Vertrag auf den Tisch. Vielleicht gibt es sogar eine Abfindung. Dazu Sätze wie: „Das ist ein gutes Angebot.“ Oder: „Wir brauchen heute noch eine Entscheidung.“
Und genau in diesem Moment entsteht Druck.
Man möchte die unangenehme Situation beenden. Man denkt, die Konditionen seien ohnehin nicht verhandelbar. Vielleicht ist man nach Monaten im Unternehmen einfach nur noch erschöpft und möchte einen Schlussstrich ziehen. Also wird dann unterschrieben.
Das Problem: Mit dieser einen Unterschrift wird häufig auf sehr viel mehr verzichtet, als dem Arbeitnehmer in diesem Moment bewusst ist. Es geht nicht nur um die Höhe der Abfindung. Es geht um die richtige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Kündigungsfrist, eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, offene Bonusansprüche, Urlaub und Überstunden, die Freistellung, variable Vergütung, betriebliche Altersversorgung und nicht zuletzt um das Arbeitszeugnis.
Und vor allem geht es um eine entscheidende Frage:
Was wäre passiert, wenn Sie nicht unterschrieben hätten?
Denn erst wenn klar ist, welche rechtliche Position Sie ohne Aufhebungsvertrag haben, lässt sich beurteilen, ob das Angebot tatsächlich gut ist - und an welchen Stellen verhandelt werden sollte.
Ein Aufhebungsvertrag ist deshalb kein Formular, das man „mal eben“ unterschreibt.
Er beendet Ihr Arbeitsverhältnis endgültig. Und was einmal wirksam vereinbart wurde, lässt sich später häufig nicht einfach rückgängig machen.
Deshalb mein Rat aus der arbeitsrechtlichen Praxis:
Nehmt den Vertrag mit. Lasst euch nicht unter Druck setzen. Unterschreibt nicht im Gespräch. Und lasst prüfen, welche wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen die Vereinbarung für Sie tatsächlich hat. Manchmal entscheidet eine einzige Klausel über mehrere tausend Euro.