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⚠️ Auf Parkplätzen gilt kein „rechts vor links“ ⚠️Der BGH hat es nun höchstrichterlich geklärt: Wenn die Vorfahrt nicht ...
28/04/2023

⚠️ Auf Parkplätzen gilt kein „rechts vor links“ ⚠️

Der BGH hat es nun höchstrichterlich geklärt: Wenn die Vorfahrt nicht explizit geregelt ist, gilt kein „rechts vor links“. Autofahrer und Autofahrerinnen müssen sich dann untereinander verständigen. Es sei sicherer, wenn sie aufeinander Rücksicht nehmen und sich im Einzelfall über die Vorfahrt verständigen, entschied der BGH.
In dem Fall ging es um zwei Autofahrer, die auf einem Parkplatz in einem Kreuzungsbereich von zwei Fahrgassen kollidiert waren. Wegen eines Sattelzuges konnten sie sich nicht rechtzeitig sehen. Der Kläger kam von rechts und war der Meinung, dass das Gebot „rechts vor links“ gelte und er nicht haften müsse. Der BGH entschied aber anders. Eine Anwendung der „Rechts-vor-links“-Regelung aus § 8 StVO gelte nicht, da es sich bei den Fahrgassen auf dem Parkplatz nicht um eine „Kreuzung“ handle. Denn eine Kreuzung liege nur vor, wenn sich „zwei Straßen“ schnitten. An diesem Straßencharakter fehle es auf einem Parkplatz jedoch, so der Bundesgerichtshof.
Eine sehr interessante Entscheidung, die sicherlich viele Autofahrer und Autofahrerinnen erst einmal verinnerlichen müssen. Wir können nur raten, auch auf Parkplätzen vorausschauend zu fahren und die Augen offen zu halten.

Meilenstein zum Equal Pay! 💪Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 16.02.2023 eine grundlegende Entscheidung gegen Entgel...
20/02/2023

Meilenstein zum Equal Pay! 💪

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 16.02.2023 eine grundlegende Entscheidung gegen Entgeltdiskriminierung getroffen – in den Medien wird das Urteil zu Recht als „Meilenstein“ bezeichnet. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die im Vergleich zu einem männlichen Kollegen weniger verdiente, obwohl sie vergleichbare Tätigkeiten ausübte. Der Arbeitgeber rechtfertigte die Gehaltsunterschiede im Wesentlichen damit, dass der männliche Kollege „besser verhandelt“ habe und deshalb ein höheres Entgelt erhält.
Diese Begründung ließ das BAG nicht gelten. Die Tatsache, dass der männliche Kollege trotz vergleichbarer Tätigkeit und gleicher Betriebszugehörigkeit ein höheres Grundgehalt verdient als die weibliche Kollegin, lasse eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts vermuten (§ 22 AGG). Diese Vermutung konnte die Arbeitgeberin nicht widerlegen. Eine vermeintlich geschickte Verhandlungsweise des männlichen Kollegen widerlege die Vermutung der Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts jedenfalls nicht.

Randnotiz: Die Klägerin hat in dem Verfahren große Standhaftigkeit bewiesen. Obwohl sie in 1. und 2. Instanz verloren hat, hat sie ihre Ansprüche bis zum BAG weiterverfolgt und dort das gerechte Urteil erstritten. Hut ab!

Die Rechtsanwaltskanzlei Berghoff Deppenkemper ist Ihr kompetenter Ansprechspartner rund um das Recht in Hamm und Umgebu...
19/02/2023

Die Rechtsanwaltskanzlei Berghoff Deppenkemper ist Ihr kompetenter Ansprechspartner rund um das Recht in Hamm und Umgebung. Auf diesem Kanal werden wir Ihnen Rechtstipps näher bringen und das Leben in einer Rechtsanwaltskanzlei aufzeigen: Denn Anwälte sind auch nur Menschen. ;)
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