20/02/2024
BGH ändert Rechtsprechung zur Namensänderung von Kindern: Beschluss v. 25.1.2023, XII ZB 29/20
Mit seiner aktuellen Entscheidung rückt der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, wonach die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils durch das Familiengericht in eine Namensänderung eines Kindes voraussetzt, dass andernfalls eine Gefährdung des Kindeswohls zu befürchten wäre (BGH Beschlüsse v. 10.3.2005, XII ZB 153/03 und v. 9.1.2002, XII ZB 166/99). Die Hürden für eine Namensänderung gegen den Willen eines Elternteils bleiben auch nach der neuen Entscheidung dennoch hoch.