Rechtsanwälte Hilliger & Müller

Rechtsanwälte Hilliger & Müller Unser vollständiges Impressum unter: http://www.hilliger-mueller.de/impressum.html Vertrauen Sie auf unsere Expertise.

Die Kanzlei Hilliger & Müller in Jena bietet Ihnen seit vielen Jahren kompetente Rechtsberatung in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Mietrecht. Als Fachanwälte sind wir spezialisiert auf individuelle Lösungen für unsere Mandanten und begleiten Sie zuverlässig durch rechtliche Herausforderungen. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten setzt sich leidenschaftlich für Ihre Anliegen ein. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.

Zwischen Recht, Medien & starken Begegnungen 💯Ein Abend voller spannender Gespräche, neuer Perspektiven und interessante...
04/09/2026

Zwischen Recht, Medien & starken Begegnungen 💯

Ein Abend voller spannender Gespräche, neuer Perspektiven und interessanter Persönlichkeiten.
Wir waren beim FUNKE Medien Treff 2026 in Erfurt dabei.

Abseits des Kanzleialltags bietet ein solcher Abend vor allem eines: Austausch, Inspiration und Vernetzung.

Danke für einen rundum gelungenen Abend! FUNKE

Starte deine Zukunft mit uns! ⚖️Zum 01.08.26 suchen wir eine(n) engagierte(n) Auszubildende(n) zur/zum Rechtsanwaltsfach...
12/05/2026

Starte deine Zukunft mit uns! ⚖️

Zum 01.08.26 suchen wir eine(n) engagierte(n) Auszubildende(n) zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d).

Werde Teil unseres Teams und freue dich auf spannende Einblicke, ein modernes Arbeitsumfeld und tolle Entwicklungsmöglichkeiten. 🤝

📩 Weitere Informationen findest du über den Link in unserer Bio.

UNSER TEAM.Starke Interessenvertretung beginnt mit einem starken Team.Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bündeln...
23/04/2026

UNSER TEAM.

Starke Interessenvertretung beginnt mit einem starken Team.

Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bündeln unterschiedliche fachliche Schwerpunkte und Erfahrungen mit dem gemeinsamen Anspruch, Mandate präzise, strukturiert und zuverlässig zu bearbeiten.

1. Bei mehr als 3 Stunden Flugverspätung kannst du zwischen 250€ und 600€ Entschädigung bekommen.2. Ab 2 Stunden Warteze...
15/04/2026

1. Bei mehr als 3 Stunden Flugverspätung kannst du zwischen 250€ und 600€ Entschädigung bekommen.
2. Ab 2 Stunden Wartezeit muss die Airline Essen und Getränke stellen.
3. Nach 5 Stunden Verspätung darfst du den Flug abbrechen und dein Geld zurückverlangen.
4. Auch bei Streichung oder Überbuchung gibt es oft Entschädigung + Ersatzflug oder Geld zurück.
5. Verlorenes oder beschädigtes Gepäck kann dir eine Entschädigung von bis zu ca. 1.500€ einbringen, wenn du den Schaden bei der Airline meldest.

Beitrag speichern, bevor es in den nächsten Urlaub geht 😉✈️

In vielen HR-Abteilungen taucht aktuell ein Problem auf, das schnell unterschätzt wird: Entgeltfortzahlung wird geleiste...
08/04/2026

In vielen HR-Abteilungen taucht aktuell ein Problem auf, das schnell unterschätzt wird: Entgeltfortzahlung wird geleistet und erst später entsteht der Verdacht, dass eigentlich gar kein Anspruch (mehr) bestand.

Was zunächst wie ein administratives Thema wirkt, hat es juristisch in sich. Gerade bei längeren Krankheitsverläufen kann es vorkommen, dass mehrere Erstbescheinigungen vorliegen oder ein Arztwechsel stattfindet, ohne dass dies über die eAU klar erkennbar ist. Auch Auskünfte der Krankenkasse vermitteln häufig mehr Sicherheit, als sie tatsächlich bieten.

Die naheliegende Reaktion ist dann oft: „Das holen wir uns zurück.“ Doch genau hier liegt die Herausforderung. Denn im Zweifel liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Es reicht nicht, Zweifel zu haben. Vielmehr muss konkret nachgewiesen werden, dass kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestand.

Hinzu kommt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin einen hohen Beweiswert hat. Sie einfach in Frage zu stellen, gelingt in der Praxis nur selten. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob tatsächlich eine neue Erkrankung vorliegt oder ob es sich um eine Fortsetzung desselben Verhinderungsfalls handelt. Genau diese Abgrenzung ist jedoch oft kaum möglich, da relevante Gesundheitsinformationen aus Datenschutzgründen nicht zugänglich sind.

Unterm Strich zeigt sich: Eine Rückforderung ist rechtlich alles andere als ein Selbstläufer. Ohne belastbare Grundlage wird es schwierig, Ansprüche durchzusetzen.

Für die Praxis bedeutet das: Gerade bei längeren oder unterbrochenen Krankheitsverläufen lohnt sich ein genauer Blick. Verlassen Sie sich nicht blind auf externe Auskünfte, sondern sorgen Sie frühzeitig für Klarheit im Austausch mit dem Arbeitnehmer. Und vor allem: Zahlen Sie nicht automatisch weiter, ohne den Anspruch kritisch zu prüfen.

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