02/06/2026
Die Haftung nach §§ 61,63 VVG: Muss der Makler wirklich auf rechtliche und steuerrechtliche Beratung verzichten?
07.07.2026 Kanzlei Michaelis Live
Weiterbildungsinhalte am 07.07.2026 von 17:00 bis 18:30 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis
Die Haftung nach §§ 61,63 VVG: Muss der Makler wirklich auf rechtliche und steuerrechtliche Beratung verzichten?
Referent: Jörg E. G. Lemberg, LL.M. (Bereichsleiter INTER Akademie, INTER Versicherungsgruppe)
-michaelis-live # weiterbildung
In der Beratungspraxis ist der Makler regelmäßig mit rechtlichen Aspekten von Versicherungsverträgen befasst. Darüber hinaus stehen bei der Bedarfsermittlung vor allem sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Punkte im Mittelpunkt. Die für den Kunden ermittelte Produktlösung muss sich nach § 61 VVG in dessen persönliche Situation einpassen.
Auf den ersten Blick kann der Makler diese anspruchsvolle Aufgabe ohne die Erbringung einer Rechtsdienstleistung i. S. d. § 2 Abs. 1 RDG gar nicht erfüllen. Denn unter einer Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten zu verstehen, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Entsprechendes gilt nach § 2 Abs. 2 StBerG für die steuerliche Beratung. Ein echtes Dilemma, bei dem der Versicherungsmakler am Ende der Leidtragende ist?
Keineswegs! Der Vortrag bringt Klarheit in das Thema und erläutert die Grenzen der Rechts- und Steuerberatung für Makler. Aktuelle Entscheidungen, eine strukturierte Darstellung der gesetzlichen Vorschriften sowie praxisnahe Beispiele stärken das Verständnis und geben dem Makler mehr Sicherheit in der Beratung.