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02/06/2026

Die Haftung nach §§ 61,63 VVG: Muss der Makler wirklich auf rechtliche und steuerrechtliche Beratung verzichten?

07.07.2026 Kanzlei Michaelis Live

Weiterbildungsinhalte am 07.07.2026 von 17:00 bis 18:30 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Die Haftung nach §§ 61,63 VVG: Muss der Makler wirklich auf rechtliche und steuerrechtliche Beratung verzichten?

Referent: Jörg E. G. Lemberg, LL.M. (Bereichsleiter INTER Akademie, INTER Versicherungsgruppe)

-michaelis-live # weiterbildung

In der Beratungspraxis ist der Makler regelmäßig mit rechtlichen Aspekten von Versicherungsverträgen befasst. Darüber hinaus stehen bei der Bedarfsermittlung vor allem sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Punkte im Mittelpunkt. Die für den Kunden ermittelte Produktlösung muss sich nach § 61 VVG in dessen persönliche Situation einpassen.

Auf den ersten Blick kann der Makler diese anspruchsvolle Aufgabe ohne die Erbringung einer Rechtsdienstleistung i. S. d. § 2 Abs. 1 RDG gar nicht erfüllen. Denn unter einer Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten zu verstehen, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Entsprechendes gilt nach § 2 Abs. 2 StBerG für die steuerliche Beratung. Ein echtes Dilemma, bei dem der Versicherungsmakler am Ende der Leidtragende ist?

Keineswegs! Der Vortrag bringt Klarheit in das Thema und erläutert die Grenzen der Rechts- und Steuerberatung für Makler. Aktuelle Entscheidungen, eine strukturierte Darstellung der gesetzlichen Vorschriften sowie praxisnahe Beispiele stärken das Verständnis und geben dem Makler mehr Sicherheit in der Beratung.

29/05/2026

Aktuelle Rechtsprechung zur BU Versicherung

-michaelis-live # weiterbildung

Weiterbildungsinhalte am 16.06.2026 von 17:00 bis 18:30 Uhr über die Internetseite der Kanzlei Michaelis

Referentin: Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht

Der Versicherungsmakler, der seinen Versicherungsnehmer in der Personenversicherung, insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützt, sollte die wesentliche Rechtsprechung hierzu kennen. In dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung begegnen dem Versicherungsmakler eine Vielzahl von Einzelfällen, die individuell rechtlich betrachtet werden müssen. Besondere Schwierigkeiten werden immer wieder bei Selbständigen ersichtlich, schon bei der Erstellung des Antrages auf Berufsunfähigkeitsleistungen aber auch in der weiteren Abwicklung des Leistungsfalles.

Rechtsanwältin Pagel bespricht und kommentiert für Sie, mit vielen Praxistipps, die neueste Rechtsprechung zur Vermeidung und Umgehung von Haftungsfallen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Zur Vermeidung von Haftungsproblematiken und für die außergerichtliche Leistungsbeantragung steht Frau Rechtsanwältin Pagel auch neben dem spannenden Vortrag rechtlich beratend zur Verfügung.

Adresse

Glockengießerwall 2
Hamburg
20095

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