Recht und Mobilität

Recht und Mobilität Die Bedürfnisse unserer Transportwirtschaft und Speditionen sind uns eine Herzensangelegenheit. Ic

Aktuelles | Rechtsanwaltskanzlei “Recht und Mobilität"
30/08/2026

Aktuelles | Rechtsanwaltskanzlei “Recht und Mobilität"

26/07/2026

Die nationale französische Regelung des Artikels R3315-10 des Code des Transports Ziffer 4 in der Fassung vom 13.08.2022 sieht die verpflichtende Eingabe und Bedienung des G2V2 Fahrtenschreibers bezüglich der Funktionalität der Be- und Entladung vor. Bei Nichtbeachtung folgen empfindliche Bußgelder. Die Anfrage bei der EU-Kommission zur Rechtmäßigkeit dieser Regelung hat ergeben, dass diese die Regelung als insoweit vermutlich EU-rechtmäßig ansieht, jedoch hat der Rechtsdienst der EU-Kommission auch klargestellt, dass dies ausschließlich für das französische Staatsgebiet gelten könne, so dass insoweit eine verpflichtende Bedienung dieser Funktion und der Nachweis für die letzten 56 Tage dann nicht gelten dürfe, soweit sich das Fahrzeug außerhalb des französischen Staatsgebietes befunden hat. Sollte es Ahndungen geben für entsprechendes nicht-Bedienen der Funktionen außerhalb Frankreichs weist die Kommission darauf hin, eine entsprechende Meldung zu machen. Dies kann auch über unsere Kanzlei erfolgen. Die EU-Kommission wies auch noch mal darauf hin, dass jeder EU-Bürger das Recht habe, eine Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaats bei der EU-Kommission und dem zuständigen Referat zu melden.

30/06/2026

man kann es kaum glauben aber es ist auch keine reality soap. Die EU-Kommission hat dem deutschen bmv-referat STV 13 formal geantwortet dass Begleitfahrzeuge zu großraum und schwertransporten ab morgen einen digitalen fahrtenschreiber verbaut haben müssen. Selbstverständlich fallen diese Fahrzeuge nicht unter den Werkverkehr, denn die Haupttätigkeit der fahrenden Menschen ist ja gerade das Fahren, Begleiten und damit dürfte es, wenn es nicht werkverkehr, ist ja gewerblicher güterkraftverkehr sein, so habe ich das mal gelernt. Das bedeutet wiederum dass dann eine EU-Lizenz erforderlich ist für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässige Höchstmasse. Am besten wir kehren zum primären Sektor zurück, bauen Kartoffeln an, haben einige Hühner und wir erfreuen uns an der Natur....
Mein Schreiben an das BMV ist bisher nicht beantwortet worden, ich bin der Meinung, wie auch einige andere aus anderen EU-Staaten, dass der Anwendungsbereich der Verordnung 561 aus 2006 gar nicht erst eröffnet ist da die Fahrzeuge weder geeignet noch dazu bestimmt sind, Güter zu befördern, sondern der Gefahrenabwehr im Sinne der StVO im großraum und schwertransport dienen. Aber vielleicht ist es besser man stellt sich in speakers Corner hin, denn dann wird man vielleicht eher erhört.

29/06/2026

Have you installed a smart tachograph on your light commercial vehicle? 🚚🇪🇺

From 1 July 2026, it becomes mandatory for LCVs between 2.5–3.5 t in international transport of goods or cabotage.

Make sure you understand how they work and what they will record during your operations.

👉 Find out more: https://link.europa.eu/R9Hyc8

Light vehicles. Big changes. 🚚🇪🇺 – Be ready for July 2026

15/05/2026

1. Juli 2026: Fahrtenschreiberpflicht für Fahrzeuge über 2,50 Tonnen zHM

Alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zHM von mehr als 2,5 Tonnen müssen ab 1. Juli 2026 mit einem neuesten Fahrtenschreiber der Generation 2 Version 2 ausgerüstet sein. Dies gilt auch für Kabotagebeförderungen. Auch SUV und andere Pkw sind betroffe...

Neu ab 1. September 2026 : Beratung und Vertretung für BALM Förderprogramme
15/05/2026

Neu ab 1. September 2026 : Beratung und Vertretung für BALM Förderprogramme

Beratung hilft, bevor der Ablehnungsbescheid ins Hause kommt. Vermeiden Sie Stolperfallen und lassen Sie sich kompetent beraten. Freuen Sie sich zudem auf unsere Webinare und Informationen für die laufende Förderpoeriode und zur Vorbereitung der Förderperioden 2027! Auf Wunsch übernehme ich auch...

Mehr als 5 ein halb Jahre nach Mobilitätspaket.....!!!Es ist da, das heilige Werk.Nicht die Bibel 2.0 Aber das GüKG!
26/02/2026

Mehr als 5 ein halb Jahre nach Mobilitätspaket.....!!!
Es ist da, das heilige Werk.
Nicht die Bibel 2.0
Aber das GüKG!

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