29/05/2026
Darf die Versicherung einfach einen Handwerker oder eine Sanierungsfirma schicken?
Gerade nach Leitungswasser- oder Gebäudeschäden bieten Versicherer häufig eigene Partnerfirmen oder Handwerker an.
Viele Versicherte gehen dann davon aus, dass sie diese Unternehmen zwingend akzeptieren müssen.
💡 So pauschal lässt sich das rechtlich aber nicht sagen.
Ob eine Verpflichtung besteht, hängt insbesondere vom Versicherungsvertrag und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
📌 Häufig handelt es sich zunächst nur um Vorschläge oder Empfehlungen der Versicherung.
Gleichzeitig gilt:
Versicherte haben auch Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten.
Deshalb sollte weder vorschnell alles akzeptiert noch pauschal jede Zusammenarbeit abgelehnt werden.
❗ Gerade bei Sanierungsarbeiten kommt es häufig zu Streitigkeiten über:
👉 Qualität der Arbeiten
👉 Verzögerungen
👉 zusätzliche Schäden
👉 oder Kostenfragen
Auch Gerichte beschäftigen sich regelmäßig mit der Frage, welche Pflichten Versicherer und Versicherte bei solchen Maßnahmen haben.
⚖️ Deshalb sollte der konkrete Einzelfall immer genau geprüft werden.
Wir unterstützen euch bei versicherungsrechtlichen Streitigkeiten – vor Ort in Düsseldorf und digital deutschlandweit.
Wagner Plus Kalb
Eure Spezialkanzlei für Versicherungsrecht