17/08/2026
⚖️ Heute vor dem Amtsgericht Neuwied
Was zunächst nach einem überschaubaren Termin aussah, entwickelte sich zu einer verfahrensrechtlich anspruchsvollen Angelegenheit: verbundene Verfahren, Fragen von Tateinheit und Tatmehrheit sowie insbesondere das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung.
Nachdem ich als Verteidiger deutlich gemacht hatte, dass eine sachgerechte Verteidigung unter den gegebenen Umständen nicht gewährleistet war, wurde die Verhandlung vertagt.
Ein wichtiger Grundsatz im Strafverfahren.Effektive Verteidigung setzt vollständige Aktenkenntnis und die konsequente Wahrung der Verfahrensrechte voraus.