05/09/2026
Die Mandantin, die zu spät kam – Abholzeiten im Kindergarten😫🤔
„Wo bleibt nur meine Mandantin?“, fragte ich mich, als meine Mitarbeiterin in mein Büro kam.
„Frau Müller hat gerade angerufen. Sie verspätet sich um mindestens eine Stunde.“
Als meine Mandantin endlich erschien, erklärte sie mir den Grund: Sie arbeitet in einem Kindergarten. Eine Mutter hole ihr Kind inzwischen regelmäßig deutlich zu spät ab. An diesem Tag habe sie das Kind sogar selbst nach Hause gefahren – und die Mutter dort ganz entspannt beim Kaffee mit einer Freundin angetroffen.
Ihre Frage war nachvollziehbar:
„Müssen wir Erzieher uns das wirklich gefallen lassen?“
Rechtlich gilt:
Die Aufsichtspflicht endet nicht automatisch mit der gebuchten Betreuungszeit. Wird ein Kind nicht rechtzeitig abgeholt, muss es zunächst weiter beaufsichtigt werden.
Werden die vereinbarten Abholzeiten jedoch regelmäßig und erheblich überschritten, kann darin eine Verletzung des Betreuungsvertrages liegen.
In Betracht kommt dann ein abgestuftes Vorgehen:
Gespräch → Abmahnung → gegebenenfalls Kündigung des Betreuungsvertrages
Ob eine Kündigung zulässig ist, hängt vom konkreten Vertrag und den Umständen des Einzelfalls ab.
Dann kam meine Mandantin zum eigentlichen Grund ihres Termins:
„Und jetzt zu meinem Problem, Herr Amberg. Ich möchte meinem Ehemann quasi auch kündigen. Abgemahnt habe ich ihn schon.“
Eine ziemlich gute Überleitung zum Familienrecht.
Denn dort tragen diese Eskalationsstufen nur andere Namen, nämlich Trennung und Scheidung.😙😇