08/05/2017
Neues zur Hauptwohnsitzbefreiung bei der Immobilienertragsteuer: Der VwGH hat entschieden, dass der Grund nur insoweit von der Befreiung umfasst ist, als er die übliche Größe für ein Eigenheim hat. Bislang konnten bis zu 1.000 Quadratmeter einbezogen werden...
Daher Achtung an alle die ihr Eigenheim verkaufen wollen - das könnte ab sofort Steuern kosten!