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08/09/2026

Spoiler: nein.

Doppelbestrafung bei Steuerbetrug ist seit der FinStrG-Novelle 2024 Realität. § 51b macht die Verwendung gefälschter ode...
07/09/2026

Doppelbestrafung bei Steuerbetrug ist seit der FinStrG-Novelle 2024 Realität. § 51b macht die Verwendung gefälschter oder manipulierter Rechnungen zu einem eigenständigen Finanzvergehen. Für Unternehmer bedeutet das: Auch ohne nachgewiesene Steuerverkürzung drohen Geldstrafen bis 100.000 €, allein für die fragwürdige Rechnung selbst.

Wer als GmbH oder EPU Eingangsrechnungen prüft, sollte künftig nicht nur auf den Betrag schauen, sondern auf Steuersatz, Datum und Fahrzeug- bzw. Leistungsdetails im Abgleich mit dem Aussteller.

03/09/2026

👩‍💻🍿

01/09/2026

Ich versuche auch nur, meinen Job zu machen 🥲

Manche Probleme sieht man sofort. Andere erst beim Jahresabschluss 👀
31/08/2026

Manche Probleme sieht man sofort. Andere erst beim Jahresabschluss 👀

28/08/2026

Ein Arzt hat jahrelang Miete für seine Ordination als Betriebsausgabe abgesetzt, bezahlt an seine eigene Ehefrau, der die Praxis-Räumlichkeiten gehörten. Der Vertrag war nur mündlich, ohne Angaben zu Mietdauer, Kündigung oder Instandhaltung.
Das Finanzamt hat die Mietzahlungen über mehrere Jahre gestrichen, trotz nachweisbarer Überweisungen. Begründung: Unter Fremden hätte man so einen Vertrag nie ohne Schriftform und klare Bedingungen abgeschlossen. Der bloße Geldfluss allein reicht nicht als Beweis.

☕️👩‍💻
27/08/2026

☕️👩‍💻

25/08/2026

Okay, ganz so viel ist es nicht. Aber mit ~100.000 € im Schnitt für Selbstständige Steuerberater in Österreich auch nicht schlecht!

21/08/2026

Ein Arzt hat jahrelang Miete für seine Ordination als Betriebsausgabe abgesetzt, bezahlt an seine eigene Ehefrau, der die Praxis-Räumlichkeiten gehörten. Der Vertrag war nur mündlich, ohne Angaben zu Mietdauer, Kündigung oder Instandhaltung.

Das Finanzamt hat die Mietzahlungen über mehrere Jahre gestrichen, trotz nachweisbarer Überweisungen. Begründung: Unter Fremden hätte man so einen Vertrag nie ohne Schriftform und klare Bedingungen abgeschlossen. Der bloße Geldfluss allein reicht nicht als Beweis.

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