19/06/2026
Am 01.04.2026 trat das 𝐀𝐧𝐭𝐢-𝐌𝐨𝐠𝐞𝐥𝐩𝐚𝐜𝐤𝐮𝐧𝐠𝐬-𝐆𝐞𝐬𝐞𝐭𝐳 (Langtitel: Bundesgesetz über die Kennzeichnung von Waren, deren Menge sich ohne entsprechende Preissenkung verringert hat) in Kraft.
Diese neue Gesetz dient der Bekämpfung der sogenannten 𝐒𝐡𝐫𝐢𝐧𝐤𝐟𝐥𝐚𝐭𝐢𝐨𝐧 und enthält besondere Vorschriften für die Preiskennzeichnung von Produkten, die im Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandel angeboten werden. Bei Verstößen drohen empfindliche 𝐒𝐭𝐫𝐚𝐟𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐧 𝐛𝐢𝐬 𝐳𝐮 € 15.000,00.
Verstöße gegen dieses Gesetz können als 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐭öß𝐞 𝐠𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐚𝐬 𝐖𝐞𝐭𝐭𝐛𝐞𝐰𝐞𝐫𝐛𝐬𝐫𝐞𝐜𝐡𝐭 auch von Mitbewerbern geltend gemacht werden. Es drohen 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐥𝐚𝐬𝐬𝐮𝐧𝐠𝐬𝐤𝐥𝐚𝐠𝐞𝐧, Schadenersatzansprüche, Beseitigungsansprüche und sehr 𝐤𝐨𝐬𝐭𝐬𝐩𝐢𝐞𝐥𝐢𝐠𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠𝐞𝐧 𝐳𝐮𝐫 𝐔𝐫𝐭𝐞𝐢𝐥𝐬𝐯𝐞𝐫ö𝐟𝐟𝐞𝐧𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐮𝐧𝐠.